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Touristischer Arbeitsmarkt: Potenziale durch Vereinbarkeit von Familie und Beruf nutzen Kraus-Winkler: Ausbau des Kinderbetreuungsangebots wichtige Maßnahme zur Steigerung der Vollzeitbeschäftigung

"Um dem hohen Arbeitskräftebedarf im Tourismus zu begegnen braucht es eine bessere Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mobilisierende Anreize, um in Beschäftigung zu kommen und attraktivierende Maßnahmen, wie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie - vor allem bei der Kinderbetreuung", so Staatssekretärin für Tourismus, Susanne Kraus-Winkler.

Laut AMS waren im Dezember 236.429 unselbstständig Beschäftigte im Tourismus gemeldet. Das sind fast so viele wie im Vergleichsmonat 2019 (-0,79 Prozent). Zeitgleich stieg die Zahl der beim AMS gemeldeten offenen Stellen von 9.195 (2019) auf 13.367 (2022). "Der touristische Arbeitsmarkt muss auf die gesellschaftlichen Änderungen und den Wertewandel reagieren, um mittel- und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit einer Frauenquote von 54 Prozent ist besonders dringlicher Bedarf im Bereich der Kinderbetreuung gegeben. Gerade Arbeitszeiten an Abenden, Wochenenden oder Feiertagen verlangen nach adäquaten Kinderbetreuungszeiten bzw. Kinderbetreuungsangeboten", so Kraus-Winkler.

Leuchtturmcall unterstützt innovative Projekte zur Kinderbetreuung

Zur Unterstützung von innovativen Maßnahmen zur verbesserten Kinderbetreuung im Tourismus hat das Staatssekretariat für Tourismus im November 2022 eine mit zwei Millionen Euro dotierte Förderungsaktion ins Leben gerufen. Der Leuchtturmcall fördert regionale Konzepte zur bedarfsorientierten Kinderbetreuung: Noch bis zum 1. März 2023 ist die Einreichung von Projektanträgen bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) möglich. Gefördert werden können die mit der Erarbeitung des Konzeptes entstehenden Sachkosten, welche zumindest 75.000 Euro betragen müssen. Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der förderbaren Kosten und der maximale Zuschuss ist mit 200.000 Euro pro Projekt gedeckelt. Die Details zur Förderungsaktion, wie Teilnahmevoraussetzungen und Auswahlverfahren, sind zusammen mit den Einreichunterlagen auf der Webseite der ÖHT abrufbar.

"Es gilt ungenützte Reserven zu nützen. Derzeit lassen wir ein enormes Potenzial an Frauen liegen, die gerne in Vollzeitbeschäftigung wären, aber es aufgrund fehlender Kinderbetreuungsangebote nicht können. Der Fördercall ist ein einleitender Schritt für Vollzeitbeschäftigung und wird zur größeren Flexibilität von Frauen beitragen", ergänzt Kraus-Winkler.

Kontakt:

Andrea Gesierich, MA
Pressesprecherin der Tourismus-Staatssekretärin
Tel.: +43 1 71100 630043
E-Mail: andrea.gesierich@bmaw.gv.at