Kraus-Winkler: Energiekostenzuschuss II sichert Wertschöpfung und Arbeitsplätze Entlastung bei Energiekosten stärkt kleinstrukturierte Tourismusbranche
"Angesichts der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um Haushalte und Betriebe zu entlasten. Gerade in Zeiten anhaltender Teuerung müssen wir die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen, so auch der Tourismusbetriebe, sichern und den Wirtschaftsstandort Österreich stärken. Mit dem Energiekostenzuschuss II schaffen wir die dafür wichtige Entlastung bei den Energiekosten, die auch den Tourismusunternehmen zu Gute kommt", so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.
Seit gestern bis 2. November 2023 können sich Betriebe über die Website der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) für den Energiekostenzuschuss II voranmelden. Die Antragsphase für 2023 wird – vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission – am 09. November starten. Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss I wir die Förderintensität in der untersten Stufe auf 50 Prozent erhöht. Zusätzlich entfällt das Eintrittskriterium der Energieintensität in den ersten beiden Stufen. Kostenanteile, die schon in Preisen weitergegeben wurden sind von der Förderung ausgeschlossen.
"Die bisherige Sommersaison ist mit 60,06 Millionen Nächtigungen (+1,8 Prozent zu 2019) trotz Herausforderungen gut verlaufen. Auch für den Wintertourismus sind die Aussichten mehr als positiv, so planen derzeit 20 Millionen potenzielle Gäste einen Winterurlaub in Österreich, wie aus der neuen Potenzialstudie der Österreich Werbung hervorgeht. Der Tourismus erweist sich damit einmal mehr als stabile Branche in herausfordernden Zeiten. Diesen Aufschwung gilt es fortzusetzen. Mit dem Energiekostenzuschuss II sichern wir die touristische Wertschöpfung und langfristig auch die Arbeitsplätze in der Branche", so Kraus-Winkler.
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