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Beschäftigte im Tourismus profitieren von steuerlichen Erleichterungen von Überstunden Kraus-Winkler: Neue Maßnahme entlastet Mehrarbeit und steigert Arbeitskräftepotenziale

"Wir sehen, dass viele Menschen wieder gerne mehr arbeiten wollen, die Steuern auf Überstunden dafür bisher jedoch wenig Ansporn geboten haben. Mit der steuerlichen Erleichterung von Überstunden wird der Wert von Mehrarbeit anerkannt und ein Anreiz geschaffen, um auch im Tourismus mehr Leistung erbringen zu können", so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

Konkret soll der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Ebenso soll für die Jahre 2024 und 2025 der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen.

"Klar ist, dass sich Leistung lohnen muss. Insbesondere in Zeiten von einem erhöhten Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die steuerliche Besserstellung von Überstunden vor allem im Dienstleistungsbereich ein positives Signal an alle, die bereits jetzt mehr leisten", so Kraus-Winkler.

Kontakt:

Andrea Gesierich, MA
Pressesprecherin der Staatssekretärin für Tourismus
+43 1 71100 6300-43
andrea.gesierich@bmaw.gv.at
www.bmaw.gv.at/Themen/Tourismus

Presseabteilung - Wirtschaft: presse.wirtschaft@bmaw.gv.at