Kocher: Entlastungspaket der Bundesregierung schafft wichtige Impulse für den Arbeitsmarkt und arbeitende Menschen Maßnahmenpaket stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und leistet einen Beitrag gegen den Arbeitskräftemangel
Das Finanzministerium hat am heutigen Freitag ein Entlastungspaket präsentiert, das aus dem noch nicht erfassten Volumen aus der kalten Progression finanziert wird und einen besonderen Fokus auf die Unterstützung von arbeitenden Menschen legt. Im Paket enthalten sind unter anderem die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden, die Verlängerung der Homeoffice-Regelung für Beschäftigte sowie die Ausweitung der steuerfreien Inanspruchnahme von Betriebskindergärten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Arbeits- und Wirtschaftsminister Marin Kocher begrüßt die zahlreichen Vorteile für arbeitende Menschen: „Das heute präsentierte Entlastungspaket der Bundesregierung sendet wichtige Signale an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe, insbesondere, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Mit Inkrafttreten des Maßnahmenpakets können Arbeitnehmerinnen und Abreitnehmer mit Betreuungspflichten Betriebskindergärten auch dann für ihre Kinder steuerfrei in Anspruch nehmen, wenn sie andernorts angestellt sind“, betont Kocher.
Ein wichtiges Signal ist auch die Verlängerung der steuerlichen Aspekte der Homeoffice-Regelung: „Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Homeoffice von vielen Beschäftigten geschätzt wird, weil es gewisse Arbeitsprozesse flexibler gestaltet und durch den Wegfall von Wegzeiten positive Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat. Eine Verlängerung der im Homeoffice-Paket enthaltenen steuerlichen Begünstigungen für im Homeoffice tätige Personen stellt sicher, dass die Kosten steuerfrei abgegolten werden können“, so Kocher weiter.
Darüber hinaus beinhaltet das Entlastungspaket mit der Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden auch eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den Arbeits- und Fachkräftemangel. Um Mehrleistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch steuerlich anzuerkennen, soll der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Für eine Dauer von zwei Jahren soll außerdem der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen. „Aufgrund des Personalmangels in vielen Unternehmen, mussten und müssen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr als die reguläre Wochenarbeitszeit arbeiten. Daher halte ich die Ausweitung der Begünstigung von Überstunden für ein wichtiges Signal der Anerkennung dieser zusätzlichen Leistungen. Von der Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden profitieren die Beschäftigen, aber auch die Betrieben in Zeiten des hohen Arbeitskräftebedarfs und vieler offener Stellen”, sagt der Minister abschließend.
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