Kraus-Winkler/Tursky zu Fake-Bewertungen im Internet: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!" Vermehrte online Fake-Bewertungen schaden Plattformen, Konsumentenschutz und Betrieben
"Die aktuellen Diskussionen in Italien und Österreich bestätigen, dass Bewertungsplattformen immer häufiger zweckentfremdet werden, um absichtlich unwahre Behauptungen anonym zu verbreiten", so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler. "Gängige Beispiele sind gezielte Negativbewertungen von Konkurrenzbetrieben, gekaufte Likes oder irreführende Erfahrungsberichte von Scheinkundinnen und -kunden. Mit einer Klarnamenpflicht, wie sie auch im Österreichplan 2030 von Bundeskanzler Karl Nehammer vorgesehen ist, ließe sich solchen Fehlentwicklungen wirkungsvoll entgegenwirken", so Kraus-Winkler.
"Viele Menschen vertrauen bei ihren Kaufentscheidungen oder Restaurantbesuchen den Bewertungen auf Online-Plattformen. Dieses Vertrauen darf nicht durch Fake-Online-Bewertungen zerstört werden, denn diese untergraben nicht nur das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern schaden auch ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmern. Wir streben eine digitale Welt an, die von Authentizität und Fairness geprägt ist. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und was offline gilt, muss auch online gelten", ergänzte Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky.
Für die Tourismus-Staatssekretärin sind absichtlich unwahre Online-Bewertungen gleich ein "dreifaches Problem". Dazu führt sie aus: "Erstens schaden Fake-Bewertungen der Glaubwürdigkeit der Plattform, zweitens werden Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre geführt und drittens verursachen sie unfaire Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Betriebe."
Dabei sind Online-Bewertungsplattformen gerade für den Tourismus wichtig: Sie steigern die Bekanntheit von Betrieben und fördern den Qualitätswettbewerb. Kraus-Winkler betont, dass das ebenso für kritische Bewertungen gilt, solange diese "ehrlich und konstruktiv" sind. Bei der Klarnamenpflicht gehe es deshalb "weder um ein Meinungs-, noch um ein Nickname-Verbot". Wichtig sei vielmehr, dass Behörden bei rechtswidrigen Aussagen (wie zum Beispiel Drohungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) rasch einschreiten können und absichtlich unwahre Behauptungen (wie Wettbewerbsverzerrungen durch Bots) erschwert werden. Durch die Möglichkeiten der Textgenerierung durch künstliche Intelligenz ist es mittlerweile ein leichtes, massenhaft online Fake-Bewertungen abzugeben.
"Fake-Bewertungen fallen beispielsweise auf, wenn für ein Konkurrenzprodukt geworben wird, oder wenn es innerhalb kürzester Zeit, egal ob positiv oder negativ, zu einer ungewöhnlichen Anhäufung von Bewertungen gekommen ist. Ebenso könnte es sich um Fake-Bewertungen handeln, wenn beispielsweise ein Restaurant vor kurzem erst geöffnet hat, aber schon unzählige Male bewertet wurde", so Tursky über das Erkennen von möglichen Fake-Bewertungen im Internet.
Weitere Informationen: onlinesicherheit.gv.at/Services/News/Kundenbewertungen-online-was-ist-erlaubt
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