Kraus-Winkler: Klarnamenpflicht schafft fairen Wettbewerb Setzen uns für eine europäische Lösung ein
Mit einer Klarnamenpflicht, wie sie im Österreichplan 2030 von Bundeskanzler Karl Nehammer vorgesehen ist, kann anonymen Fake-Bewertungen auf Onlineplattformen entgegengewirkt werden. Angesichts der heute präsentierten Blitzumfrage der Wirtschaftskammer Österreich bekräftigt Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler den Handlungsbedarf: "Mehr als 75 Prozent der Tourismusbetriebe hatten den Eindruck, dass über sie schon einmal absichtlich unwahre Bewertungen verbreitet wurden. Mit der im Österreichplan 2030 vorgesehenen Klarnamenpflicht könnte die Glaubwürdigkeit von Online-Bewertungen gestärkt werden. Das hilft auch den Konsumentinnen und Konsumenten, die von einem fairen und ehrlichen Qualitätswettbewerb profitieren."
Zugleich betont Kraus-Winkler, dass gerade kritische Bewertungen für einen funktionierenden Qualitätswettbewerb wichtig sind. Deshalb soll die Klarnamenpflicht weder als Meinungs-, noch als Nicknameverbot ausgestaltet sein. Vielmehr gehe es um Mechanismen, die Fake-Bewertungen durch KI-Bots, gezielte Wettbewerbsverzerrungen, unerlaubte Kreditschädigungen, Drohungen und Hass im Netz entgegenwirkt: "Eine Klarnamenpflicht bei Veröffentlichung einer Bewertung ist nicht das Ziel. Ohne die Möglichkeit der Verwendung eines Nickname oder einer Pseudonymisierung wären die Bewertungen nur von geringem Nutzen. Die Anzahl der Bewertungen würde wohl stark abnehmen, da viele Verbraucherinnen und Verbraucher gerade nicht möchten, dass ihr vollständiger Name auf Bewertungsportalen öffentlich einsehbar ist. Die freie und auch pseudonyme Meinungsäußerung ist damit weiter gewährleistet", so Kraus-Winkler.
Am zielführendsten erscheint eine europäische Lösung, wie sie Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky vorgeschlagen hat: Zunächst soll auf europäischer Ebene die Ausweitung des Digital Service Act angeregt werden. Dieser verpflichtet sehr große Online-Plattformen bereits dazu, gegen Fake-Accounts, Beleidigungen und andere Straftaten vorzugehen. Ähnliche Regelungen könnten auf bestimmte kleinere Bewertungsplattformen erstreckt werden. Parallel dazu müssten Konzepte entwickelt werden, bei denen User von Bewertungsplattformen zwar unter einem Nickname auftreten können, ihre tatsächliche Identität aber feststellbar bleibt. Hierzu könnten gängige Identifizierungstools (z.B. Video-ID Verfahren) oder digitale Identitätsausweise eingesetzt werden.
Staatssekretärin Kraus-Winkler plant, das Thema auch beim bevorstehenden informellen Treffen der EU-Tourismusministerinnen und -minister von 19. bis 20. Februar einzubringen. Diese Gelegenheit möchte sie außerdem für einen vertiefenden Austausch mit ihrer italienischen Amtskollegin nutzen, wo derzeit ebenfalls Konzepte für eine Klarnamenpflicht auf Online-Plattformen erarbeitet werden.
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