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BMAW schafft rechtliche Grundlage für automatisierte Erledigung von Gewerbeverfahren "GISA Express" – Gesetz geht heute in Begutachtung

Die Umsetzung der Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltung in Österreich basiert auf dem Gewerbeinformationssystem Austria des BMAW, das auch "GISA" genannt wird. "GISA" ist ein IT-Kooperationsprojekt zwischen Bund, Ländern und Statutarstädten, das ermöglicht, Verfahren im Gewerbebereich durchgängig elektronisch und nach zentralen Standards abzuwickeln. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 93.561 Gewerbe angemeldet. 81.565 davon wurden über das sogenannte "GISA Service" des BMAW online abgewickelt. Diese mussten bisher alle manuell geprüft werden. Nun schafft das BMAW die rechtliche Grundlage für "GISA Express", wodurch der Prozess der Abwicklung von Gewerbeverfahren registerbasiert automatisiert wird. Für Unternehmen bedeutet diese Neuerung einen Entfall von Wartezeiten und bürokratischen Hürden bei Gewerbeanmeldungen. Das entsprechende Gesetz geht heute in Begutachtung.

"Personen, die sich für das Unternehmertum entscheiden, schaffen Arbeitsplätze. Die meisten selbständig ausgeübten Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung und erfordern eine Gewerbeanmeldung. Unser Ziel ist es daher, dass die Gewerbeanmeldung einfach erfolgt und mit wenig Aufwand für die Antragstellerinnen und Antragsteller verbunden ist. Denn besonders neu gegründete Unternehmen oder sich in der Gründung befindende Unternehmen profitieren von digitalisierten Behördenwegen", betont Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Aktuell wird bei einem Gewerbeverfahren, das auch die Gewerbeanmeldung miteinschließt, via Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eine manuelle Prüfung durch die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter in den Gewerbebehörden durchgeführt. Bei der Bewilligung von Gewerbeanmeldungen in freien Gewerben ist dabei mit Wartezeit zwischen drei und zehn Tagen zu rechnen. Bei reglementierten Gewerben beträgt die Wartezeit teilweise sogar bis zu drei Monate bis eine Gewerbeberechtigung vorliegt. Mit dem neuen "GISA-Express"-Verfahren erhalten Personen, die ein Gewerbe anmelden, zukünftig automatisch nach Gewerbeanmeldung per Knopfdruck den Nachweis zur Gewerbeberechtigung. Es ist davon auszugehen, dass künftig etwa die Hälfte der derzeit mehr als 90.000 eingereichten Gewerbeanmeldungen mittels GISA Express erledigt werden können.

Seitens der Wirtschaft wird das heute, Montag, in Begutachtung gegangene Gesetz begrüßt: "Das Gewerbeinformationssystem Austria ist ein Best-Practice-Beispiel für Digitalisierung in unserem Land: Schon bisher wurden mehr als 87 Prozent der Anmeldungen elektronisch über die WKO bzw. GISA vorgenommen, dabei steht jetzt und in Zukunft wie gewohnt das Gründerservice der Wirtschaftskammern allen Gründerinnen und Gründern zur Seite“, sagt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. "Künftig geht das noch einfacher und rascher: Mit GISA Express wird der Turbo für Gewerbeanmeldungen gezündet. Mit der Automatisierung der bisher manuellen Prüfung fallen für Unternehmerinnen und Unternehmer Wartezeiten bei der Bearbeitung durch die Behörden weg", so WKO-Generalsekretär Karl-Heinz Kopf.

Folgende Verfahren werden in der ersten Ausbaustufe mi Rahmen von "GISA-Express“ abgewickelt werden können:

  • Gewerbeanmeldungen (für natürliche Personen; weitere Ausbaustufen sind geplant, um dies auch für juristische Personen zu ermöglichen)
  • Eröffnung und Beendigung weiterer Betriebsstätten
  • Standortverlegungen
  • Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung
  • Anzeige des Ausscheidens einer gewerblichen Geschäftsführerin bzw. eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
  • Anzeige des Ausscheidens einer Filialgeschäftsführung
  • Anzeige der Einstellung der Reiseleistungsausübung

"Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für "GISA Express" ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Entbürokratisierung der Gewerbeverwaltung. Durch den Entfall der manuellen Prüfung durch Behörden sparen wir Gründerinnen und Gründern viel Zeit und Ressourcen, ermöglichen schnellere Unternehmensgründungen und stärken damit den Wirtschaftsstandort", so der Wirtschaftsminister abschließend.

Die Begutachtungsphase des Gesetzes umfasst sechs Wochen. Im Juni 2024 soll "GISA Express" im Wirtschaftsausschuss des Parlaments beschlossen werden. Nach Implementierung der rechtlichen Grundlage werden alle notwendigen technischen Adaptierungen vorgenommen, um eine automatisierte Erledigung von Gewerbeverfahren zu ermöglichen.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft
Presseabteilung - Wirtschaft
presse.wirtschaft@bmaw.gv.at