, Wien Umfassendes Maßnahmenpaket des Arbeitsministeriums im Nationalrat beschlossen Verlängerung von Kurzarbeit, Sonderbetreuungszeit, Sonderfreistellung und Bildungsbonus / Neue Regelung für die Beschäftigung von Stammsaisoniers
Heute wurden mehrere wichtige Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Nationalrat beschlossen. Mit der Sonderbetreuungszeit, der Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen und der Kurzarbeit werden drei zentrale Maßnahmen bis Ende März 2022 verlängert. „Damit geben wir sowohl Unternehmerinnen und Unternehmern als auch ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin Planungssicherheit, wir stärken den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und wir geben berufstätigen Eltern im Bedarfsfall Betreuungssicherheit“, so Arbeitsminister Martin Kocher.
Berufstätigen Eltern stehen weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit bis 31. März 2022 zur Verfügung. Dabei kann wie bisher vom Rechtsanspruch oder vom Vereinbarungsmodell Gebrauch gemacht werden. In beiden Fällen erhält die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wie bisher 100 Prozent der Entgeltkosten ersetzt. Neu ist, dass die Sonderbetreuungszeit auch dann zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vereinbart werden kann, wenn die Schulen während Lockdownzeiten zwar offen sind, Eltern ihre Kinder aber zu Hause betreuen wollen. Damit haben Eltern im Bedarfsfall jedenfalls Betreuungssicherheit.
Ebenfalls bis Ende März wird die Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen wie Friseurinnen, Masseurinnen, Kindergartenpädagoginnen sowie Lehrerinnen verlängert. Diese letzte Verlängerung ist notwendig, weil das Nationale Impfgremium erst im Mai eine Empfehlung zur Impfung von Schwangeren ausgegeben hat. „Wir wollen sicherstellen, dass bis März 2022 alle Schwangeren jedenfalls die Gelegenheit hatten, sich auch vor der Schwangerschaft impfen zu lassen. Aus diesem Grund verlängern wir die Regelung in dieser Form zum letzten Mal“, betont Kocher.
Auch die Kurzarbeit wird für besonders betroffene Betriebe bis Ende März verlängert. Beschlossen wurde heute außerdem ein Langzeit-Kurzarbeitsbonus in der Höhe von 500 Euro. Diese Einmalzahlung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Zeit zwischen März 2020 und November 2021 mindestens 10 Monate und zumindest einen Tag im Dezember 2021 von Kurzarbeit betroffen waren und vor der Kurzarbeit ein Einkommen von maximal der Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage hatten.
Für Saisonbetriebe die von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen waren, wurde heute mit der Saisonstarthilfe eine Beschäftigungsförderung zur Überbrückung während Lockdownzeiten beschlossen. Gefördert werden bis zu 65 % der Lohnkosten für Personen, die ab dem 3. November 2021 eingestellt wurden bis zum frühest möglichen theoretischen Eintritt in die Kurzarbeit.
Bis Ende Dezember 2022 wird zudem der Bildungsbonus verlängert. Arbeitssuchende, die mindestens vier Monate an einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahme des AMS teilnehmen, erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Unterstützungsleistung von 180 Euro. Die Maßnahme wäre mit Ende 2021 ausgelaufen, mit der Verlängerung steht der Bildungsbonus nun ein weiteres Jahr zur Verfügung.
Mehr Praxistauglichkeit und Planbarkeit für Saisonarbeiterinnen und -arbeiter und deren Betriebe stellt eine neue Stammsaisonierregelung sicher. Saisonarbeitskräfte, die in den Jahren 2017 bis 2021 in zumindest drei Jahren im selben Wirtschaftszweig (Tourismus oder Land- und Forstwirtschaft) für jeweils mindestens drei Monate im Rahmen von Kontingenten befristet beschäftigt waren, können Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung erhalten. Damit das möglich ist, müssen sie sich bis Dezember 2022 beim AMS registrieren lassen.
„Mit den heute beschlossenen bzw. verlängerten Maßnahmen sind wir für die kommenden Monate gut für die verschiedenen Eventualitäten im Zusammenhang mit der Pandemieentwicklung gerüstet“, so Kocher abschließend.