Kocher: Schutz von Schwangeren in der Pandemie weiterhin wichtig
Verlängerung des Freistellungsanspruchs für Schwangere wird bis Ende September sichergestellt
Die Bundesregierung stellt trotz Entspannung der Infektionslage sicher, dass Schwangere auch in den Sommermonaten keinem gesundheitlichen Risiko am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Der Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen wird heute bis Ende September 2021 im Nationalrat verlängert.
Da die Schutzimpfung erst seit kurzer Zeit für Schwangere empfohlen wird, ist eine Verlängerung notwendig und schützt werdende Mütter, die noch keine Immunisierung durch die Corona-Schutzimpfung vorweisen können. Das Gesetz gilt unverändert für alle werdenden Mütter in körpernahen Berufen – wie unter anderem Friseurinnen, Masseurinnen, Kindergartenpädagoginnen sowie Lehrerinnen.
Arbeitsminister Kocher begrüßt diese Maßnahme: „Mit der Verlängerung des Freistellungsanspruchs bis Ende September stellen wir sicher, dass werdende Mütter in körpernahen Berufen keinem gesundheitlichen Risiko am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, und wir schützen all jene Frauen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit den erforderlichen Mindestabstand nicht einhalten können“, betont Kocher.
„Wichtig ist, dass auch die Betriebe, die ihre Mitarbeiterinnen freistellen, unverändert Unterstützung erhalten. Die Arbeitgeberinnen und -geber bekommen die Kosten für die Freistellung vollständig rückerstattet“, so Kocher weiter.
Bisher wurden fast 3 Millionen Euro zur Unterstützung an Betriebe ausbezahlt, die Schwangere freistellen und ihnen das Entgelt unverändert weiterbezahlen. Die Verlängerung soll mit 1. Juli lückenlos an die bisherige Regelung anschließen.