Kocher: Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz unterstützt im Kampf gegen unfairen Wettbewerb
Begutachtung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz startet heute
Heute startet für 5 Wochen die Begutachtung der Novelle des Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetzes, das eine Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie sowie verbesserte Instrumente zur Sicherung der Strafen, und Maßnahmen zur Entbürokratisierung beinhaltet.
Arbeitsminister Martin Kocher zum Start der Begutachtung: „Unser Ziel ist die Verbesserung derzeitiger Rahmenbedingungen, um unfairen Wettbewerb durch Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen. Es braucht eine Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie und einen neuen EU-konformen Strafrahmen. Dies stellen wir mit der Novelle sicher und schaffen für heimische Beschäftigte und Betriebe verbesserte Wettbewerbsbedingungen.“
Mit der Umsetzung der Entsenderichtlinie der EU werden weitere Schutzstandards für ausländische Beschäftigte, die nach Österreich entsandt werden, geschaffen. „Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nach rund einem Jahr Aufenthalt österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeitsrechtlich umfassend gleichgestellt“ so Kocher.
Bisher war das österreichische Recht vom ersten Tag an zwar zu großen Teilen anwendbar, wie etwa Regelungen zur Arbeitszeit oder zum Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, aber nicht gänzlich. „Das gilt auch weiterhin. Neu im Entsenderecht ist aber, dass es nach einem Jahr zu einer gänzlichen Gleichstellung kommt. Zudem bewirkt ein neuer Strafrahmen, der auf die Kritikpunkte des Europäischen Gerichtshofs eingeht, einheitliche Regelungen und mehr Rechtssicherheit für heimische Betriebe. Die Umsetzung des neuen Strafrahmens auf Basis der EuGH-Judikatur bis zum Sommer hat Priorität, da die Strafregelungen derzeit von den österreichischen Gerichten nicht angewendet werden können.“
Ein weiterer Punkt, der im neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geregelt ist, ist die Neugestaltung des Instruments der Sicherheitsleistung. So kann die Sicherung von Strafen leichter durch österreichische Behörden verfolgt werden. „Entscheidend ist, dass mit der Möglichkeit der adaptierten Sicherheitsleistung Strafen gegenüber ausländischen Betrieben besser gesichert werden können“, betont Kocher.
Zudem beinhaltet das neue Gesetz Entbürokratisierungsmaßnahmen. „Betriebe profitieren von geänderten Ausnahmen etwa im Bereich von Schulungen oder von einer deutlich vereinfachten Bereithaltung der Lohnunterlagen bei nur kurzfristigen Entsendungen von bis zu 24 Stunden – hier ist der Nachweis von Dienstzetteln oder Arbeitszeitaufzeichnungen ausreichend“, schließt der Arbeitsminister.