Kocher/Raab: Möglichkeit der Arbeitsfreistellung für Schwangere wird bis Juni verlängert
Heute wurde im Parlament der Freistellungsanspruch für schwangere Arbeitnehmerinnen verlängert, wenn sonstige Schutzmaßnahmen oder Homeoffice nicht möglich sind. Damit wird während Pandemiezeiten der gesundheitliche Schutz von Schwangeren in körpernahen Berufen bis Juni sichergestellt.
Arbeitsminister Martin Kocher begrüßt die Verlängerung: „Angesichts der Mutation des Virus und dem erhöhten Risiko, das davon ausgeht, ist es sinnvoll und wichtig, schwangere Arbeitnehmerinnen und ihre ungeborenen Kinder zu schützen.“ Kocher betont, dass der beste Schutz gegen das Virus das Einhalten von Hygienemaßnahmen ist. „Für werdende Mütter besteht kein erhöhtes Risiko einer Erkrankung, solange sie die Schutzmaßnahmen – Händewaschen, Abstand halten, Maske tragen und Testen – befolgen. Gleichzeitig ist medizinisch belegt, dass für Schwangere im Umgang mit dem Corona-Virus besondere Vorsicht geboten ist“, so Kocher.
Der Freistellungsanspruch gilt in all jenen Berufen, in denen, sobald wieder erste Öffnungsschritte möglich sind, Körperkontakt erforderlich ist und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Davon betroffen sind unter anderem Elementarpädagoginnen, Friseurinnen, Kosmetikerinnen, Physiotherapeutinnen sowie Masseurinnen. Profitieren werden rund 4.500 schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen.
Auch für Frauenministerin Susanne Raab ist der verstärkte Schutz von Schwangeren in körpernahen Berufen in der Corona-Pandemie sehr wichtig. „Daher bin ich froh, dass die Möglichkeit der Arbeitsfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen heute bis Juni verlängert werden konnte. Mit dieser Maßnahme schützen wir schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder überall dort, wo physischer Körperkontakt mit anderen Personen nicht vermeidbar ist“, betont Raab.
Durch die Regelung sei außerdem dafür Sorge getragen, dass Arbeitgeber keine finanziellen Einbußen erfahren. „Wir stellen sicher, dass den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Lohnkosten zu 100 Prozent ersetzt werden“, so der Arbeitsminister abschließend.