Kocher/Raab: Schwangere in körpernahen Berufen haben weiterhin Anspruch auf Sonderfreistellung am Arbeitsplatz Verlängerung des Freistellungsanspruchs für Schwangere wird bis Ende des Jahres sichergestellt
Das Arbeitsministerium stellt angesichts der bestehenden Infektionslage weiterhin sicher, dass Schwangere keinem gesundheitlichen Risiko am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Der Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen wird bis Ende des Jahres verlängert.
„Da die Schutzimpfung für Schwangere erst seit Mai vom nationalen Impfgremium empfohlen wird und die Infektionsgefahr weiter besteht, ist eine Verlängerung notwendig“, so Arbeitsminister Martin Kocher. „Wir schützen damit werdende Mütter, die noch keine Immunisierung durch die Corona-Schutzimpfung vorweisen können.“ Das Gesetz gilt unverändert für alle werdenden Mütter in körpernahen Berufen – wie unter anderem Friseurinnen, Masseurinnen, Kindergartenpädagoginnen sowie Lehrerinnen.
Arbeitsminister Kocher begrüßt diese Maßnahme: „Die Corona-Schutzimpfung wird zwar für Schwangere empfohlen, viele Betroffene sehen dennoch während ihrer Schwangerschaft von Impfungen ab. Mit der Verlängerung des Freistellungsanspruchs bis Ende des Jahres stellen wir sicher, dass werdende Mütter in körpernahen Berufen, die noch keine Gelegenheit hatten, sich impfen zu lassen, keinem gesundheitlichen Risiko am Arbeitsplatz ausgesetzt sind“, betont Kocher.
„Wichtig ist, dass auch die Betriebe, die ihre Mitarbeiterinnen freistellen, unverändert Unterstützung erhalten. Die Arbeitgeberinnen und -geber bekommen die Kosten für die Freistellung vollständig rückerstattet“, meint der Arbeitsminister.
Frauen- und Familienministerin Susanne Raab: „Ich begrüße die Verlängerung des Freistellungsanspruchs für Schwangere bis Ende des Jahres. Es ist essentiell, dass Schwangere am Arbeitsplatz geschützt werden, vor allem wenn die Infektionszahlen noch immer auf einem gewissen Niveau sind wie jetzt. Wir stellen dadurch sicher, dass Schwangere vor allem in jenen Branchen, wo Körperkontakt mit anderen nicht vermeidbar ist, besonders geschützt sind.“
Bisher wurden fast 19 Millionen Euro zur Unterstützung an Betriebe ausbezahlt, die Schwangere freistellen und ihnen das Entgelt unverändert weiterbezahlen. Das sind in Summe 196.480 Freistellungstage schwangerer Arbeitnehmerinnen.
Ein entsprechender Gesetzesantrag zur Verlängerung soll so rasch als möglich dem Parlament übermittelt werden. Und soll rückwirkend mit 1. Oktober lückenlos an die bisherige Regelung anschließen.