Kocher/Köstinger: Wiedereinstellzusage wird bis Ende des Betretungsverbots verlängert
Arbeitsminister und Tourismusministerin: Wichtige Maßnahme, um Tourismus-Beschäftigte in der Branche zu halten
Die anhaltende Corona-Pandemie ist für Betriebe und Beschäftigte im Tourismus angesichts der Betretungsverbote nach wie vor eine große Herausforderung. Um der Branche Planungssicherheit für die kommende Zeit zu geben, stellen Arbeitsminister Martin Kocher und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger eine weitere Verlängerung der Gültigkeit von Wiedereinstellzusagen beim AMS, für die Dauer behördlicher Schließungen, jedenfalls aber bis zum 31. Mai 2021, sicher.
„Wir befinden uns leider nach wie vor in einer gesundheitlich kritischen Situation. Um den im Tourismus Beschäftigten, unabhängig von der Infektionslage eine Perspektive für den beruflichen Wiedereinstieg zu geben, haben wir uns darauf geeinigt, die Wiedereinstellzusage jedenfalls solange aufrechtzuerhalten, solange Betretungsverbote in der Branche notwendig sind. Betriebe können sich damit sicher sein, dass das AMS ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht aktiv in andere Branchen vermittelt“, so der Arbeitsminister.
"Im Tourismus gibt es nichts Wichtigeres, als gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind wesentlich für den Erfolg des heimischen Tourismus. Wenn erste Öffnungsschritte wieder möglich sind, braucht die Branche diese qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sie mit einer Wiedereinstellungszusage rasch wieder zur Verfügung stehen und die Arbeit aufnehmen können“, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.
Der Arbeitsminister und die Tourismusministerin haben die Maximaldauer der Wiedereinstellzusage schon im Februar von drei auf vier Monate ausgedehnt. Liegt eine Einstellungszusage vor, erhält die betreffende Person für diesen Zeitraum Arbeitslosengeld ohne dass vonseiten des AMS Vermittlungsaktivitäten gesetzt werden müssen. „Da die Öffnung einiger Branchen noch ansteht, ist eine weitere Verlängerung jedenfalls notwendig“, betont Kocher weiter.
Weiters weist der Arbeitsminister darauf hin, dass das AMS den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum Zeitpunkt der Wiedereinstellung Qualifizierungsangebote zur Verfügung stellt: „Diese reichen von Sprachkursen, über die Aneignung von Zusatzqualifikationen bis hin zu Lehrabschlüssen für Hilfskräfte. Zudem erhalten auch Dienstgeberinnen und Dienstgeber Unterstützung, wenn sie Beschäftigte weiterbilden lassen. Das AMS fördert zum Beispiel Weiterbildungen während Kurzarbeit mit 60 Prozent der Kosten.“
„Sobald die ersten Öffnungsschritte möglich sind, wird die Tourismusbranche wieder qualifizierte Arbeitskräfte brauchen. Mit der Wiedereinstellzusage können Betriebe, wenn sie aufsperren, sofort auf ihr gut ausgebildetes Stammpersonal zurückgreifen“, schließen Kocher und Köstinger.