Kocher: Arbeitslosigkeit inklusive Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer erstmals unter Vorkrisenniveau
Arbeitslosigkeit sinkt weiter auf 263.680 – inklusive Schulungen um 1.495 Personen unter dem Niveau in der Vergleichswoche 2019
Auch diese Woche ist wieder ein Rückgang der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Damit sinkt die Arbeitslosigkeit erstmals auch inklusive AMS-Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer unter das Vorkrisenniveau: Die Arbeitslosigkeit liegt derzeit bei 263.680 Personen. 332.457 Personen sind beim AMS entweder arbeitslos oder in Schulung gemeldet.
„Es ist sehr erfreulich, dass sich die Erholung am Arbeitsmarkt weiterhin fortsetzt und wir mittlerweile das Vorkrisenniveau inklusive der Teilnahmen in AMS-Schulungen unterschritten haben. Der erneute Rückgang der Arbeitslosigkeit ist vor allem vor dem Hintergrund positiv, dass nun bald wieder die saisonalen Effekte zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen werden“, so Arbeitsminister Martin Kocher.
Im Vergleichsmonat 2019 waren 271.275 Personen arbeitslos gemeldet, inklusive Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmer betrug die Zahl 333.922 Personen. 2020 lag die Zahl der Arbeitslosen und Personen in AMS Schulung sogar um 72.028 über dem aktuellen Wert.
Derzeit sind 68.777 beim AMS gemeldete Personen in Schulung. Das ist im Vergleich zur Vorwoche ein leichter Anstieg um 561 Personen. „Die verhältnismäßig hohen Schulungszahlen sind vor allem auf unsere Qualifizierungsmaßnahmen durch das AMS, zum größten Teil im Rahmen der Joboffensive, zurückzuführen. Qualifizierungen sind insbesondere angesichts der aktuellen Rekordstands an offenen Stellen für den Arbeitsmarkt entscheidend“, betont Kocher.
Die Kurzarbeits-Anmeldungen sind im Wochenvergleich leicht angestiegen. „Die Anmeldungen zur Kurzarbeit liegen derzeit bei 67.773. Hier schlagen sich die medial bereits bekanntgegebenen Kurzarbeitspläne bei Autozulieferern wegen gravierender internationaler Lieferengpässe nieder“, so Kocher abschließend. Die Anmeldungen zur Kurzarbeit steigen üblicherweise während einer laufenden Antragsphase noch leicht an. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Kurzarbeit kann erst rückwirkend genau beziffert werden.