Arbeitssuchende erhalten weitere Einmalzahlung von 150 Euro Parlament beschloss heute außerdem die Verlängerung des Freistellungsanspruchs für Schwangere sowie den Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion 2019/2020
Angesichts stark steigender Energiepreise und weiterhin bestehender Beschränkungen am Arbeitsmarkt durch die Pandemie stellt die Bundesregierung eine weitere Einmalzahlung in der Höhe von 150 Euro für Arbeitssuchende zur Verfügung. Die Maßnahme wurde im heutigen Sozialausschuss des Parlaments beschlossen. Die Unterstützungsleistung hat das Ziel, höhere Lebenserhaltungskosten im Zusammenhang mit der gestiegenen Inflation auszugleichen. „Für Arbeitssuchende erfolgt diese Entlastung automatisiert über das AMS. Die 150 Euro erhalten alle Personen, die in den Monaten Jänner und Februar mindestens 30 Tage Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld bezogen haben“, so der Arbeitsminister.
Freistellungsanspruch für Schwangere wird verlängert
Neben der Einmalzahlung für Arbeitssuchende stand heute auch die Verlängerung des Freistellungsanspruchs für Schwangere in körpernahen Berufen um weitere drei Monate, bis 30. Juni 2022, auf der Tagesordnung des Parlaments. Hintergrund für die Verlängerung ist die momentan vorherrschende Omikron-Variante, die zu neuen Höchstständen bei den Infektionszahlen führt. Der Anspruch wird nun auch auf geimpfte Frauen, die in körpernahen Berufen tätig sind, ausgedehnt, da häufig zumindest drei Impfungen für einen milden Verlauf Voraussetzung sind und Schwangere diese oft nicht aufweisen können. „Nach wie vor bleibt die Empfehlung auf Basis des Nationalen Impfgremiums aufrecht, dass die Impfung auch in der Schwangerschaft den bestmöglichen Schutz gegen das Coronavirus bietet. Angesichts der aktuell sehr hohen Infektionszahlen ist es mir jedoch als Arbeitsminister ein besonderes Anliegen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestmöglich zu schützen und dafür zu sorgen, dass Schwangere in körpernahen Berufen keinem erhöhten Gesundheitsrisiko durch eine Infektion mit dem Coronavirus ausgesetzt sind“, betont der Arbeitsminister.
Arbeitsplätze sicher gestalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermeiden
Heute wurde auch der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion 2019/2020 im Sozialausschuss beschlossen. Dieser zeigt einmal mehr das umfassende Tätigkeitsfeld: „Die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren haben auch in diesen beiden Jahren einen herausragenden Beitrag geleistet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in einer schwierigen Phase bei der Umsetzung von Arbeitsschutz- und zuletzt auch bei Gesundheitsmaßnahmen zu unterstützen. Sie helfen mit, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Den Tätigkeitsbericht möchte ich daher zum Anlass nehmen, mich sehr herzlich für diese Leistung und das Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsinspektion zu bedanken“, so Arbeitsminister Martin Kocher.
Der aktuelle Bericht für die Jahre 2019 und 2020 zeigt, dass die Arbeitsinspektion trotz der pandemiebedingt eingeschränkten Außendiensttätigkeit im Jahr 2020 einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Arbeitsschutzes geleistet hat. So wurden etwa im Rahmen einer Beratungsoffensive auf Baustellen allein im Sommer 2020 mehr als 600 Kontrollen durchgeführt und die dort tätigen Unternehmen über Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos auf Baustellen beraten. Insgesamt ist die Zahl der Kontrollen zwar um rund 31 Prozent gesunken, die Zahl der Beratungen konnte aber trotz mehrerer Lockdowns hochgehalten werden und sank nur leicht von 36.416 im Jahr 2019 auf 36.136 im Jahr 2020. Darüber hinaus unterstützen die Arbeitsinspektionen bei der Umsetzung allgemeiner Gesundheitsschutzmaßnahmen und haben so in zahlreichen Fällen telefonisch, schriftlich, digital oder vor Ort geholfen. Angefragt wurden Beratungen vor allem zu betrieblichen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und auf Baustellen, zum Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen sowie zu persönlicher Schutzausrüstung und Masken.
Die Zahl der Arbeitsunfälle ist von 2019 auf 2020 von 89.068 auf 68.305 gesunken. Durch das pandemiebedingt starke Ansteigen von Kurzarbeit ist ein direkter Vergleich der Unfallquoten jedoch nur bedingt aussagekräftig. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle reduzierte sich erfreulicherweise ebenfalls stark von von 71 auf 50. Auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheitsfälle ist gesunken – von 1.159 im Jahr 2019 auf 918 im Jahr 2020. Die Zahl der tödlich verlaufenen Berufskrankheiten ist ebenfalls leicht von 92 auf 89 gesunken.
Beraten vor strafen
Die Arbeitsinspektorate unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, regelkonform zu arbeiten. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 674 Strafanzeigen erstattet. Das ist eine Reduktion von 34,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2019: 1.036 Strafanzeigen). Im Jahr 2019 musste bei 1,64 Prozent der Kontrollen Strafanzeige erstattet werden, im Jahr 2020 bei 1,55 Prozent.