Arbeitsminister Kocher: Arbeitslosigkeit auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren Voranmeldungen zur Kurzarbeit auf konstantem Niveau
Aktuell sind 386.902 Personen beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Davon sind 314.515 Personen auf Arbeitssuche, 72.387 Personen nehmen an Schulungsmaßnahmen des AMS teil. Somit ist die Zahl der beim AMS arbeitslos gemeldeten Personen inklusive Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Schulungen im Wochenvergleich erneut leicht gesunken und zwar um 6.642 Personen. „Dass wir auch diese Woche einen leicht sinkenden Trend bei der Arbeitslosigkeit verzeichnen, liegt sowohl an saisonalen Effekten, als auch an der fortwährend positiven Dynamik am Arbeitsmarkt. In Kombination mit den von uns gesetzten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, verzeichnen wir aktuell weniger Arbeitslose als noch im Vergleichszeitraum 2020 – also vor dem ersten Lockdown“, bewertet Arbeitsminister Martin Kocher die aktuellen Entwicklungen positiv.
Im Vergleich zu den Vorjahren wird deutlich, dass sich die Arbeitslosigkeit inklusive Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmern trotz anhaltendender Pandemie auf dem niedrigsten Wert der vergangenen 10 Jahre befindet. Zuletzt lag sie Mitte Februar 2012 mit 384.588 Personen auf ähnlichem Niveau wie heute. In den vergangenen drei Jahren 2019, 2020 und 2021 befanden sich Mitte Februar um 35.414, um 22.620 bzw. um 136.679 Personen mehr in Arbeitslosigkeit (2019: 422.316 ALSC; 2020: 409.522 ALSC; 2021: 523.581 ALSC).
Zur Kurzarbeit sind in dieser Woche 184.454 Personen vorangemeldet. „Somit verzeichnen wir bei den Voranmeldungen zur Kurzarbeit einen leichten Anstieg. Im Vorjahresvergleich erkennt man, dass die Unternehmen weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Kurzarbeit voranmelden mussten, da die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft dieses Jahr nicht von derart umfangreichen Einschränkungen gebremst wurde, wie noch im Jahr 2021 (Ende Jänner 2021 waren 470.493 Personen zur Kurzarbeit vorangemeldet). Aus aktuellen Erhebungen für den Zeitraum des vierten Quartals 2021 wissen wir, dass nur knapp mehr als die Hälfte der von den Unternehmen vorangemeldeten Kurzarbeit tatsächlich beansprucht werden muss. Das zeugt von einer hohen Dynamik am Arbeitsmarkt und zeigt, dass viele Unternehmen die Voranmeldungen zur Kurzarbeit nur als Vorsichtsmaßnahme tätigen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber letztlich in regulärer Beschäftigung halten können“, so Kocher abschließend.