Kocher/Rauch: Dienstfreistellung für Risikogruppen wird bis Ende Mai 2022 verlängert Verordnung des Arbeits- und Gesundheitsministers stellt weiterhin Gesundheitsschutz von Erwerbstätigen mit Vorerkrankungen in der Pandemie sicher
Angesichts des derzeit hohen Infektionsrisikos im Zusammenhang mit der Omikron-Welle sorgen das Arbeits- und Gesundheitsministerium mit einer gemeinsamen Verordnung dafür, dass die Dienstfreistellung für Risikogruppen, die ursprünglich mit Ende März 2022 ausgelaufen wäre, um weitere zwei Monate bis Ende Mai 2022 verlängert wird.
Die aktuell gültige Verordnung basiert auf einer im Dezember beschlossenen neuen gesetzlichen Regelung für Risikogruppen, die stärker auf den Impffortschritt in der Bevölkerung eingeht. So können Personen freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
„Wir sehen derzeit, dass die Infektionsgefahr im Zusammenhang mit der Omikron-Welle sehr hoch ist und auch geimpfte Personen vor einer Ansteckung nicht gefeit sind. Glücklicherweise führt die Impfung oft zu weniger schweren Krankheitsverläufen. Das gilt aber nicht für alle Angehörige von Risikogruppen. Als Arbeitsminister ist mir der Schutz von Beschäftigten ein besonderes Anliegen. Wir verlängern daher die Dienstfreistellung von Risikogruppen bis Ende Mai“, so Arbeitsminister Martin Kocher.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können eine Überprüfung des Risiko-Attests von den Betroffenen verlangen und sind verpflichtet, in erster Linie die Möglichkeit von Homeoffice oder anderen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu prüfen. Falls keinerlei Schutzvorkehrungen möglich sind, die am Arbeitsplatz vorgenommen werden können, oder Homeoffice nicht praktikabel ist, können betroffene Beschäftigte freigestellt werden. „Im Fall einer Freistellung erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wie bisher die Entgeltkosten für die Freistellung zu 100 Prozent rückerstattet“, betont der Arbeitsminister weiter.
„Der Schutz von besonders vulnerablen Menschen hat, gerade am Arbeitsplatz, besondere Bedeutung und ist mir angesichts der aktuellen Infektionslage sehr wichtig. Ich bin froh, dass wir uns als Bundesregierung darauf verständigt haben, die Dienstfreistellung für Risikogruppen zu verlängern. Ob jemand zur Arbeit kommt oder nicht, steht nicht wie bei einem Gastronomiebesuch zur Wahl. Zum Schutz der eigenen Gesundheit erhalten Personen mit Vorerkrankungen so die Möglichkeit ins Homeoffice zu wechseln oder – sollte weder das, noch eine Adaptierung der Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz möglich sein – bezahlt freigestellt zu werden“, ergänzt Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.
Die Freistellungsregelung für Risikogruppen wurde im Mai 2020 zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschlossen, die bedingt durch die Pandemie einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Nachdem die Regelung im vergangenen Sommer aufgrund der virologisch stabilen Lage vorübergehend ausgesetzt wurde, wurde sie im Dezember 2021 reaktiviert und gesetzlich adaptiert.