Kocher: Mobilitätspaket bringt bessere Schutzbestimmungen für Lenkerinnen und Lenker Zur Umsetzung von EU-Recht wurden im Ministerrat nationale Änderungen beschlossen
Heute wurde im Ministerrat ein neues Mobilitätspaket auf den Weg gebracht. „Für Lenkerinnen und Lenker bringt die Umsetzung des Mobilitätspakets verbesserte Schutzstandards sowie eine Modernisierung der Aufzeichnungsvorschriften“, so Arbeitsminister Martin Kocher.
Die Grundlage der heutigen Änderungen bildet ein auf EU-Ebene 2020 beschlossenes Mobilitätspaket für Lenkerinnen und Lenker von schweren Lastkraftfahrzeugen mit einer Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen. Für eine Umsetzung der EU-Bestimmungen sind auf nationaler Ebene gesetzliche Begleitmaßnahmen im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsruhegesetz erforderlich. Im Zuge dessen werden auch für leichte Fahrzeuge Neuerungen übernommen.
Bessere Planung der Ruhezeiten
„Eine der wichtigsten neuen Bestimmungen betrifft das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen sowie die Verpflichtung, regelmäßige Ruhezeiten einzuplanen“, betont Kocher weiter.
Um die Organisation der wöchentlichen Ruhezeiten zu Hause zu erleichtern, werden neue Abweichungsmöglichkeiten von den Lenkzeiten geschaffen. Diese Abweichungen müssen aufgezeichnet werden.
Darüber hinaus beinhaltet das neue Mobilitätspaket auch die Modernisierungen und Digitalisierung der Aufzeichnungsvorschriften für Lenkerinnen und Lenker.
Die nationalen Änderungen wurden heute im Ministerrat beschlossen. In einem nächsten Schritt wird die Regierungsvorlage dem Parlament zur Beschlussfassung übermittelt. Die neuen Regelungen sollen ab 1. Juni 2022 gelten.