Arbeitsminister Kocher: Auch diese Woche sinkende Zahlen bei der Arbeitslosigkeit Voranmeldungen zur Kurzarbeit bleiben konstant
Aktuell sind 335.098 Personen beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Davon befinden sich 261.743 Personen auf Jobsuche, 73.355 Personen nehmen an Schulungsmaßnahmen des AMS teil. Verglichen mit den Zahlen der Vorwoche bedeutet das einen Rückgang um 1.552 Personen, die beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldet sind. „Auch diese Woche ist die Arbeitslosigkeit noch rückläufig. Dieser saisonale Trend setzt sich in von wirtschaftlicher Stabilität geprägten Zeiten für gewöhnlich fort. Aktuell ist in Anbetracht der geopolitischen Verwerfungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine jedoch zumindest davon auszugehen, dass sich die derzeit noch positive wirtschaftliche Dynamik einbremst und in weiterer Folge auch die Arbeitslosenzahlen zumindest langsamer zurückgehen. Wir tun als Bundesregierung jedenfalls unser Möglichstes, um den vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern Schutz zu geben und sie auch am Arbeitsmarkt zu integrieren“, so Arbeitsminister Martin Kocher über die derzeitigen Entwicklungen.
Vergleicht man die aktuellen Arbeitslosenzahlen mit jenen der Vorjahre, so erkennt man, dass die Entwicklung sehr positiv ist. Ende März 2021, als Corona-bedingt noch stärkere wirtschaftliche Einschränkungen notwendig waren, war die Arbeitslosigkeit inklusive Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmern um 124.247 Personen höher als derzeit. Auch im Jahr 2020, während des ersten bundesweiten Lockdowns, war diese Zahl um 213.600 Personen größer. Selbst im Vergleichszeitraum des Vorkrisenjahres 2019 waren 34.790 Personen mehr arbeitslos oder in Schulung als heute (2019: 369.888 ALSC; 2020: 548.698 ALSC; 2021: 459.345 ALSC).
Zur Kurzarbeit sind diese Woche 163.809 Personen vorangemeldet. „Damit bleiben die Voranmeldungen zur Kurzarbeit auf konstantem Niveau. Mit Ende März läuft die Corona-Kurzarbeit wie angekündigt aus, das Modell der allgemeinen Kurzarbeit bleibt aber bestehen. Vergangene Woche wurde im Parlament ein Gesetz beschlossen, das es Unternehmen ermöglicht, die während der gesamten Pandemie in Kurzarbeit waren, nach Auslaufen der Corona-Kurzarbeit für weitere 2 Monate die allgemeine Kurzarbeit zu nutzen. Somit gewährleisten wir den von der Pandemie besonders betroffenen Unternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen sanften Ausstieg aus der Corona-Kurzarbeit und bieten ihnen Planungssicherheit“, so Kocher abschließend.