Schramböck: Rot-Weiß-Rot Karte bringt qualifizierte Zuwanderung Ministerrat beschließt außerdem Erleichterungen für KMU- Vereinfachung von Betriebsübergaben und Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
In Österreich und vielen anderen europäischen Ländern besteht ein Mangel an Fachkräften. Für viele Unternehmen hat sich dieser Engpass an gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusehends zu einem Wachstumshemmnis entwickelt. Besonders ausgeprägt ist das Problem in der Tourismusbranche, sodass es in den westlichen Bundesländern teils existenzbedrohende Ausmaße angenommen hat. "Die Verfügbarkeit von qualifizierten Fachkräften ist für eine exportorientierte Volkswirtschaft wie Österreich ein wichtiger Faktor und Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Wohlstand", so Schramböck.
Die Bundesregierung hat daher ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich der Qualifikation von Fachkräften in Österreich geplant. Priorität hat dabei die Weiterentwicklung der betrieblichen Lehrausbildung, die Stärkung des lebensbegleitenden Lernens sowie der Ausbau unserer Fachhochschulen, insbesondere im Bereich der besonders gefragten MINT-Fachkräfte.
Rot-Weiß-Rot Karte wird attraktiver
Darüber hinaus braucht es kontrollierte, qualifizierte Zuwanderung. Die Rot-Weiß-Rot Karte wird daher in einem ersten Maßnahmenpaket modernisiert. So soll die Antragstellung in Zukunft durch Digitalisierung der Abläufe effizienter gestaltet werden und beispielsweise ermöglichen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Anträge auch online bei Inlandsbehörden einbringen können. In einer weiteren Phase soll das digitale Angebot auch auf Antragstellende ausgedehnt werden.
Die Verfahren werden mit dem neuen Maßnahmenpaket auch straffer als bisher geführt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Attraktivität des Standortes unter zu langen Verfahren leidet. Einzelne Verfahrensschritte sollen daher nicht ausschließlich hintereinander, sondern nach Möglichkeit parallel geführt werden. Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, soll auch das Ersatzkräfteverfahren zur Feststellung der Verfügbarkeit eines inländischen oder europäischen Bewerbers evaluiert und die "Vorrangprüfung" branchen- und bedarfsgerecht, möglichst innerhalb von 10 Werktagen, beschleunigt werden.
Voraussetzungen wie der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft sollen entfallen. Diese Regelung wurde bereits bei den Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" und der "Niederlassungsbewilligung - Forscher" umgesetzt und hat sich bewährt. Die bei Menschen über 30 Jahren derzeit verlangte Mindestentlohnung von 60 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage kann mitunter zu hoch bemessen sein. Daher wird die Grenze gesenkt und somit eine einheitliche Grenze von 50 Prozent für alle Altersgruppen geschaffen. Auch beim Punkteschema hinsichtlich Berufserfahrung und Qualifikation soll flexibilisiert werden, denn insbesondere im Bereich der Qualifikationen scheint das Punkteschema derzeit zu restriktiv. Im Bereich der Sprachkenntnisse soll etwa die Punktevergabe für Deutsch und Englisch gleichgestellt werden, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.
Steuerliche Erleichterungen für unsere KMU
"Mehr als 99 Prozent der heimischen Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie sind verantwortlich für den Großteil der Arbeitsplätze in Österreich und bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Wohlstands", erklärt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm dazu bekannt, die Rahmenbedingungen für KMU und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) zu verbessern.
Zum Beispiel sind die Kosten für Arbeitszimmer und dessen Einrichtung (z.B. anteilige Miete, Strom, Heizung etc.) aktuell nur dann als Betriebsausgabe geltend zu machen, wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit bildet. "Diese Bestimmung entspricht nicht mehr der Arbeitswelt von heute und sollte daher an die technischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten der digitalen Zeit angepasst werden. Gerade in der Start-Up-Phase werden Räumlichkeiten aus Platznot oft gleichzeitig für berufliche und private Zwecke genutzt", führt die Ministerin aus.
Die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern betrieblichen Bereich soll daher im Ausmaß von maximal 1.200 Euro jährlich möglich sein, wenn für die Tätigkeit kein anderer passender Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Entlastungsmaßnahme wird mit dem ersten Teil der Steuerreform per 1.1.2021 in Kraft treten.
Übergangsfrist zur Vereinfachung von Betriebsübergaben
"Zwei Drittel der Betriebsübergaben erfolgen innerhalb der eigenen Familie. Für den übernehmenden Familienteil können die täglichen Abläufe im Unternehmen zu großen Herausforderungen führen. Insbesondere die Sicherung des bestehenden Kundenkreises ist für den Fortbetrieb überlebenswichtig. Über die täglichen Prozesse hinaus verursachen einzelne gesetzliche Bestimmungen große Probleme. Potenziell an der Weiterführung interessierte Familienmitglieder werden so von einer Übernahme abgeschreckt. Andere entschließen sich schon nach kurzer Zeit zur Schließung des Betriebs. Das ist eine Mitursache für das österreichweite Ortskernsterben", erklärt die Wirtschaftsministerin.
Das Regierungsprogramm sieht aus diesem Grund die rasche Umsetzung von Erleichterungen für Betriebsübergaben vor. "Für Übergaben von kleineren und mittleren Unternehmen soll eine Übergangsfrist eingeführt werden, sofern mit der Übergabe Änderungen in der Geschäftsführung einhergehen", sagt Schramböck. Während dieser Zeit sind nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen durchzuführen und am Ende findet der Übertritt in das Regelregime statt. Zusätzlich soll auch eine Ausdehnung des sogenannten "Fortbetriebsrechts" umgesetzt werden, welches bereits jetzt im Familienverband in der Gewerbeordnung vorgesehen ist und eine Betriebsübernahme in Notfällen erleichtert.
Das Bundesministerium Für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort koordiniert die Ausarbeitung des "Grace Period"-Pakets, das die Übergangfrist regelt, über die betroffenen Ressorts hinweg.