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Schramböck: Investitionsprämie bringt Impulse für Wachstum aus der Krise Mit der Investitionsprämie werden Unternehmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt - Einreichung ist ab sofort über den aws Fördermanager möglich

Um die Investitionstätigkeit der Unternehmen anzuregen, erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer ab heute die Möglichkeit die Investitionsprämie zu beantragen. "Mit der Investitionsprämie schaffen wir jetzt attraktive Bedingungen für unternehmerische Neuinvestitionen mit besonderem Schwerpunkt auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Life Science und Gesundheit. Durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss leisten wir einen Anreiz zur Sicherung von Betriebsstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich", hält Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute fest. 

Abgewickelt wird die Investitionsprämie von der aws. Anträge können ab sofort über den aws Fördermanager gestellt werden, Investitionen ab 1. August 2020 werden gefördert. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen. Im Bedarfsfall werden die Mittel von einer Milliarde Euro für die Investitionsprämie durch eine Gesetzesänderung aufgestockt.

Investitionen von mehr als 5.000 Euro und maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss von sieben Prozent gefördert. Wichtig ist, dass die Unternehmen zwischen dem 01.08.2020 und dem 28.02.2021 erste Maßnahmen setzen, die den Beginn der Investitionstätigkeit kennzeichnen. Erste Maßnahmen sind Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen. Bei einem Investitionsvolumen von bis zu 20 Millionen Euro haben die Unternehmen ein Jahr Zeit, die Investition durchzuführen. Über 20 Millionen muss die Investition bis zum 28. Februar 2024 abgeschlossen sein. "Durch die Investitionsprämie wollen wir unseren Standort nachhaltig stärken. Dabei ist wichtig, Anreize für Unternehmensinvestitionen zu schaffen. Nur so kann einer aktuellen Zurückhaltung entgegengewirkt werden. Die Investitionsprämie schafft genau diese Anreize", so die Wirtschaftsministerin. 

Die Prämie beantragen können Unternehmen, die nun materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen tätigen. Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, oder Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleistungen. Ausgezahlt wird der Zuschuss nach Abrechnung und Prüfung. Dieser Zuschuss kann mit weiteren Programmen der aws kombiniert werden: Dies betrifft insbesondere die aws-Garantie und den aws erp-Kredit. 

Alle weiteren Informationen unter: www.aws.at/investitionspraemie