Schramböck: Erste positive Bilanz nach einem Jahr Investitionskontrollgesetz und neun Monaten EU-Kooperationsmechanismus
Nachdem 2020 auf Unionsebene die FDI-Screening-Verordnung sowie auf nationaler Ebene das Investitionskontrollgesetz vollständig in Kraft getreten sind, zieht Bundesministerin Margarete Schramböck eine erste Bilanz. Bereits die ersten neun Monate EU-Kooperationsmechanismus sowie das erste Jahr seit Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes zeigen deutlich, dass Österreich zu den attraktivsten europäischen Ländern für ausländische Investoren zählt. Das ist für den Wirtschaftsstandort Österreich durchaus erfreulich. Allerdings könnten als Folge der Covid-19 Krise auch geschwächte österreichische Unternehmen in für die öffentliche Sicherheit und Ordnung relevanten Bereichen ein Ziel für ausländische Investoren werden. "Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Investitionskontrolle ein geeignetes Instrument ist, um solchen Gefahren eines Ausverkaufs von Unternehmen in kritischen Bereichen entgegenzuwirken", so Bundesministerin Margarete Schramböck.
Am 25. Juli 2020 ist in Österreich das Investitionskontrollgesetz (InvKG) in Kraft getreten, welches eine neue Ära der Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen einleitete. Im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hatte Österreich bereits vor Inkrafttreten des InvKG investitionskontrollrechtliche Bestimmungen. Mit dem neuen InvKG wurde der Schutz der Sicherheit und öffentlichen Ordnung allerdings erheblich verbessert und eine effektivere Kontrollmöglichkeit geschaffen, wie sich bereits nach einer ersten Bilanz zeigt.
In dem ersten Jahr seit Inkrafttreten des InvKG wurden rund 70 nationale Prüfverfahren durchgeführt. Im Vergleich zum vorherigen Rechtslage gem § 25a AußWG 2011 ist die Zahl der Verfahren enorm gestiegen: Waren es nach dem alten Prüfmechanismus in Summe 25 Verfahren in 8 Jahren, sind es bereits seit Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes beinahe dreimal so viele.
Außerdem kann die Behörde auch von Amts wegen Verfahren einleiten, wenn sie von einem genehmigungspflichtigen Vorgang Kenntnis erlangt. Bislang hat die Behörde bereits in 23 Fällen von möglicherweise genehmigungspflichtigen Transaktionen Kenntnis erlangt. In rund einem Viertel dieser Fälle ist es in weiterer Folge auch zu einem Genehmigungsverfahren gekommen.
Im Rahmen der nationalen Verfahren sind die unterschiedlichsten Bereiche erfasst, wie beispielsweise der Gesundheits-, Energie-, und Chemiebereich oder etwa die Informationstechnik. Gerade die Covid-19-Krise hat den Bedarf nach Schutz der Versorgungssicherheit in besonderen sensiblen Bereichen wie beispielsweise im Infrastruktur- und Gesundheitsbereich gezeigt.
Bei den Herkunftsländern der Investoren zeigt sich nach wie vor, dass rund drei Viertel aller vorgelegten Transaktionen einen Bezug zu den USA aufweisen.
Auch der am 11. Oktober 2020 in Kraft getretene EU-Kooperationsmechanismus erweist sich als geeignetes Instrument, um eine koordinierte und abgestimmte Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen auf europäischer Ebene sicherzustellen. Österreich gehört zu jenen Mitgliedstaaten mit den meisten notifizierten Prüfverfahren und nimmt daher eine sehr aktive Rolle im Rahmen des EU-Kooperationsmechanismus ein.
Alle EU-Mitgliedstaaten können im Rahmen des EU-Kooperationsmechanismus beispielsweise Kommentare an einen anderen Mitgliedstaat richten, falls sie von einer Transaktion betroffen sind, und ihre Sicherheit und öffentliche Ordnung dadurch gefährdet sehen. Von dieser Möglichkeit hat Österreich bereits mehrfach Gebrauch gemacht.
Der EU-Kooperationsmechanismus ermöglicht auch einen besseren Informationsfluss unter den Mitgliedstaaten, weshalb Österreich bereits auch auf diesem Weg von Transaktionen Kenntnis erlangte, für die kein Antrag gestellt wurde.