Schramböck: Novelle stellt Weichen für ein "Qualifiziertes Single Flow System" in der Außenhandelsstatistik Ministerrat beschließt Änderungen im Handelsstatistischen Gesetz
Mit der beim heutigen Ministerrat beschlossenen Novelle des Handelsstatistischen Gesetzes ist man der Modernisierung der Intra-EU-Handelsstatistik (Intrastat) einen wichtigen Schritt nähergekommen.
"Durch die verpflichtende vollständige Umstellung der handelsstatistischen Anmeldungen im Intra-EU-Handel auf die elektronische Meldeschiene wird die Qualität der übermittelten Daten weiter gesteigert und ein Lückenschluss in der digitalen Landschaft vollzogen." zeigte sich Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck erfreut. "Die mittelfristig für 2025 geplante Umstellung auf ein qualifiziertes Single Flow System, durch das zur Gänze auf die direkte Erhebung der Intra-EUEinfuhrseite verzichtet werden kann, wird die statistische Belastung unserer Unternehmen um die Hälfte reduzieren. Durch diese Entlastung setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung unserer Unternehmen und des Wirtschaftsstandortes." so Schramböck weiter.
Die Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten regelt zurzeit auf Unionsebene die statistische Erhebung im Bereich des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten. Sie wird mit 1. Jänner 2022 durch die Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken (European Business Statistics/EBS) aufgehoben.
Die Novelle des Handelsstatistischen Gesetzes soll mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.