Schramböck: Betriebliches Testen und Kurzarbeit für Lehrlinge werden verlängert Maßnahmen im Sozialausschuss beschlossen - Programm für betriebliches Testen wird bis 30. September verlängert
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck begrüßt die heute im Sozialausschuss beschlossenen Verlängerungen. "Mit den heute im Sozialausschuss beschlossenen Maßnahmen unterstützen wir sowohl unsere Betriebe als auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", erklärte Schramböck. "Das betriebliche Testen bietet Schutz für die Belegschaft und gewährleistet gleichzeitig die Aufrechterhaltung der Produktion. Seit 15. Februar können österreichische Unternehmen in ihren Betriebsstätten COVID-19 Testungen durchführen und erhalten dafür Kostenersatz. Dieses Programm des Wirtschaftsministeriums ergänzt die Teststrategie des Bundes und zielt neben dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf ab, die Produktion und Wertschöpfungsketten intakt zu halten. "Bislang wurden rund 2.000 Anträge mit über 1,1 Millionen erfolgten Tests bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws) eingebracht, die die Fördermaßnahme abwickelt.", zeigt sich Schramböck erfreut. Rund 52 Prozent der Anträge werden von Unternehmen bis 50 Mitarbeiter/innen gestellt, rund 48 Prozent der Anträge fallen auf Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter/innen.
Weiters wurde heute die Kurzarbeit für Lehrlinge verlängert. 2020 wurde das Berufsausbildungsgesetz (BAG) dahingehend geändert, dass dieses Instrument auch für Lehrlinge genutzt werden kann. Insgesamt waren im Zeitraum März 2020 bis März 2021 rund 58.000 Lehrlinge in Kurzarbeit.