Arbeitsminister präsentiert neue Regeln fürs Homeoffice
Arbeitsminister Martin Kocher präsentierte am 27. Jänner nach dem Ministerrat gemeinsam mit Finanzminister Gernot Blümel und Sozialminister Rudolf Anschober die Eckpfeiler des neuen Homeoffice-Pakets.
„Ich habe mir es von Anfang an zum persönlichen Ziel gemacht, möglichst schnell im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber neue Regeln für das Homeoffice zustande zu bringen. Wir haben sehr intensive Gespräche geführt und ich bin froh, dass es uns gelungen ist, eine Einigung zu erzielen“, so Kocher, der sich bei den Sozialpartnern und Finanzminister Blümel für die rasche Einigung bedankte. Diese berücksichtige die Bedürfnisse beider Seiten – der Beschäftigten und der Betriebe.
Die neuen Homeoffice-Regeln beinhalten sowohl steuerrechtliche- als auch arbeitsrechtliche Komponenten. Hier die wesentlichen Eckpfeiler:
- Homeoffice bleibt weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
- Es gibt eine Klarstellung der arbeitsrechtlichen Regelungen sowie des Arbeitnehmerschutzes im Homeoffice. Die Arbeitsinspektorate werden keinen Zutritt zu privaten Wohnbereichen erhalten.
- Bei Arbeitsunfällen sind Beschäftigte auch im Homeoffice unfallversichert.
- Arbeitsmittel sollen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Ist dies nicht möglich, bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine finanzielle Entschädigung.
- Es wird Möglichkeiten geben, das Homeoffice steuerlich abzusetzen.
„Auch im Bereich des Arbeitsrechts haben wir eine sehr gute Lösung gefunden, von der beide Seiten profitieren. Wir ermöglichen hier Flexibilität und schaffen Raum für individuelle Lösung auf Betriebsebene“, so der Arbeitsminister. Bestehende arbeitsrechtliche Regelungen würden im Homeoffice genauso gelten wie im Büro. So würde etwa die Arbeitszeit im Homeoffice nicht anders berechnet als im Büro.
„Genaue Details werden in den nächsten Tagen finalisiert und die Rechtsvorschriften so schnell wie möglich dem Parlament zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Diese sind dann vorerst auf zwei Jahre befristet und werden danach evaluiert“, so Kocher abschließend.