Kocher: Kurzarbeit verlängert – zwei Modelle sichern Dynamik am Arbeitsmarkt
Positive Entwicklung am Arbeitsmarkt hält weiter an
„Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt hält auch im Juni an und bekommt durch die jüngsten Öffnungsschritte einen weiteren starken Impuls. Innerhalb weniger Tage ist die Arbeitslosigkeit um rund 19.000 Personen gesunken. Für die Kurzarbeits-Anmeldungen erwarten wir einen ähnlich positiven Effekt, der allerdings erst rückwirkend beziffert werden kann“ freut sich Arbeitsminister Martin Kocher.
Diese positive Entwicklung im Zusammenhang mit den Öffnungsschritten mache nun einen Ausstieg aus der derzeitigen Form der Kurzarbeit notwendig, so der Arbeitsminister: „Gemeinsam mit Finanzminister Gernot Blümel und den Spitzen der Sozialpartner ist es gelungen ein Modell zu beschließen, das sowohl die anwachsende Dynamik am Arbeitsmarkt berücksichtigt, als auch jene Branchen, die weiterhin Unterstützung brauchen. Wir werden auch in Zukunft niemanden im Stich lassen!“
Das neue Modell muss weiterhin Arbeitsplätze in krisengebeutelten Branchen wie etwa dem Tourismus sichern können. Gleichzeitig braucht es strengere und spezifischere Voraussetzungen für die Bewilligung. Unter anderem muss vor der Bewilligung nachgewiesen werden, dass das Unternehmen die Sicherung von Jobs und Einkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gewährleisten kann und Kurzarbeit tatsächlich benötigt.
„Nur so kann sich die Dynamik am Arbeitsmarkt nach über einen Jahr Krise normalisieren. Ab Juli wird es daher zwei Varianten der Kurzarbeit geben“ betont Kocher und skizziert die Eckpunkte:
Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe
- Die ab nun reguläre Form der Kurzarbeit betrifft vor allem die Industrie bei kurzfristigen Schwankungen, die bisher schon KUA in Anspruch genommen haben.
- Es kommt zu einem Abschlag von 15% von der bisherigen Beihilfenhöhe, die Nettoersatzraten für den Arbeitnehmer bleiben gleich.
- 50% Mindestarbeitszeit (mit Ausnahmen im Einzelfall).
- Es gibt einen verpflichtenden Urlaubsverbrauch von einer Woche je (angefangenen) zwei Monaten Kurzarbeit.
- Der Personalabbau zwischen den Phasen der Kurzarbeit wird erleichtert.
- Dreiwöchige Beratungsphase durch AMS und Sozialpartner für neu eintretende Betriebe.
Dieses Modell steht bis Mitte 2022 zur Verfügung. Jeder Betrieb kann maximal 24 Monate (mit Ausnahmen im Einzelfall) Kurzarbeit beantragen, ein Verlängerungsantrag ist nach 6 Monaten notwendig.
Corona-Kurzarbeit für schwer betroffene Betriebe
- Es gelten im Wesentlichen die bisherigen Parameter
- Mindestarbeitszeit grundsätzlich bei 30%, in Ausnahmefällen auch weniger möglich.
- Kein Abschlag in Form einer Nachzahlung bei der Endabrechnung.
- Betrifft unter anderem Luftfahrtbranche sowie bereits eingangs erwähnte Städtehotellerie
- Nur für Betriebe, die im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% hatten.
- Das dritte Quartal 2020 wird aufgrund der vergleichbaren Situation (weitgehende Öffnungen, aber Störungen im internationalen Reiseverkehr) herangezogen.
Dabei handelt es sich um eine bis Ende des Jahres befristete Sonderregelung, die besonders betroffenen Branchen noch einige Monate Zeit gibt, sich von den Auswirkungen der Pandemie zu erholen.
„Wir haben mit der Fortsetzung der Kurzarbeit ein wirtschaftlich sinnvolles Modell geschaffen, das die nach wie vor vorherrschende Betroffenheit bestimmter Branchen berücksichtigt. Gleichzeitig unterstützen wir durch einen konjunkturgerechteren Ausstieg den Aufschwung am Arbeitsmarkt“ so Arbeitsminister Martin Kocher abschließend.