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Beschwerdemöglichkeit bei der Europäischen Kommission

Jede Person kann bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über einen Mitgliedstaat einreichen, um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltung) oder eine Praxis, die einem Mitgliedstaat anzulasten wäre, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts verstößt.

Als Hüterin der Verträge gehört es zu den Aufgaben der Kommission, dafür zu sorgen, dass sowohl die Vertragsbestimmungen als auch die von den Institutionen der Europäischen Union verabschiedeten Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt und angewandt werden. Wenn die Kommission der Ansicht ist, dass die EU-Bestimmungen nicht korrekt angewandt werden, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Mitgliedstaaten einleiten. Allerdings kann nur der Gerichtshof endgültig darüber entscheiden, ob ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt.

Eine Beschwerde kann der Europäischen Kommission in Form eines einfachen Briefs oder einer E-Mail-Nachricht übermittelt werden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung EU-Koordination und EU-Binnenmarkt: eu-ko-bm@bmaw.gv.at