EU-Präsidentschaft
Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wechselt alle sechs Monate – jeweils am 1. Jänner und am 1. Juli (Rotationsprinzip). Das bedeutet, dass alle EU-Staaten abwechselnd jeweils sechs Monate lang für die Tagesordnung des Rates verantwortlich sind und den Vorsitz in den Tagungen führen, die nicht von dem Hohen Vertreter/der Hohen Vertreterin oder dem Ratspräsidenten/der Ratspräsidentin geleitet werden.
Der Vorsitz forciert gesetzgeberische und politische Entscheidungen und vermittelt Kompromisse unter den Mitgliedstaaten.
Jene drei Mitgliedstaaten, die innerhalb von eineinhalb Jahren den Vorsitz wahrnehmen, bereiten gemeinsam ein Arbeitsprogramm (Achtzehnmonatsprogramm des Rates) vor, das auf eine kontinuierliche Weiterführung der Gemeinschaftsagenden abzielt.
Das Trioprogramm bildet den strategischen Rahmen für die Arbeiten der drei Präsidentschaften.
Das Trioprogramm basiert auf der Strategischen Agenda für die Union in Zeiten des Wandels (PDF, 217 KB) aus 2014. Im Einklang mit der Erklärung von Rom (PDF, 24 KB) führen die drei Vorsitze auch die Debatte über die Zukunft der EU fort.
Die Arbeit auf EU-Ebene basiert weiters auf dem jeweils aktuellen Jahresprogramm der Europäische Kommission und dem Programm des jeweiligen Ratsvorsitzes.
Weitere Informationen zu Österreichs EU-Ratspräsidentschaft (2018)
Weiterführende Informationen
- Achtzehnmonatsprogramm des Rates_DE
- Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2023_EN
- Liste der Präsidentschaften des Rates der EU bis Dezember 2030
Kontakt
Abteilung EU-Koordination und EU-Binnenmarkt: eu-ko-bm@bmaw.gv.at