Exportkontrolle
Hinweis
Aktuelle Informationen zu den restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland und Belarus
finden Sie unter diesem Link (Stand 07.11.2024):
Wir halten Sie informiert.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) ist für die Ausfuhrkontrolle (= Export und Import) von bestimmten strategisch relevanten Gütern zuständig.
Das EU-Recht geht vom Grundsatz der Exportfreiheit für Waren der Gemeinschaft in Drittländer aus. Von diesem Grundsatz wird bei der Kontrolle strategisch relevanter Güter (vor allem Waffen, Verteidigungsgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck) aus Gründen der nationalen Sicherheit, zur Sicherung des friedlichen Zusammenlebens der Nationen und des Schutzes vor terroristischen Aktivitäten abgegangen. Neben der Einhaltung von nationalen und EU-Rechtsvorschriften sind internationale Abkommen, Embargobeschlüsse der UN und der EU sowie der OSZE als primäre und sekundäre Rechtsquellen von Bedeutung.
Ob Waren oder Dienstleistungen nur mit einer Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) exportiert werden dürfen oder einem Exportverbot unterliegen, hängt in erster Linie davon ab, ob diese – oder der Empfänger/Endverwender selbst – in einer europäischen oder nationalen Güter- bzw. Personenliste genannt – "gelistet" – sind. Des Weiteren gibt es europäische und nationale Genehmigungspflichten für nichtgelistete Güter aufgrund ihres Verwendungszweckes, sogenannte "Catch-all"-Regelungen. Im Allgemeinen ist eine Ausfuhr genehmigungsfähig, wenn die Kriterien des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 erfüllt sind.
Der Zuständigkeitsbereich der Abteilung umfasst die Exportkontrolle sowie die Importkontrolle.
Unter den unten angeführten Links finden Sie notwendige Informationen zu den Tätigkeitsfeldern der Exportkontrollbehörde.
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Kontakt
Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at