Rahmenbedingungen für FTI in Österreich
NCP-IP Nationale Kontaktstelle für Wissenstransfer und Geistiges Eigentum
Die Nationale Kontaktstelle für Wissenstransfer und Geistiges Eigentum (kurz NCP-IP) wurde per Beschluss der Bundesregierung am 2. März 2010 auf Basis der EU IP-Recommendation im BMBWF und BMAW gemeinsam mit dem BMK eingerichtet.
Die Kontaktstelle koordiniert Wissenstransferaktivitäten auf nationaler Ebene, pflegt Kontakte mit anderen vergleichbaren Einrichtungen in den Mitgliedstaaten und vertritt Österreich in den entsprechenden europäischen Gremien. Im Fokus der zukünftigen Arbeit wird die Umsetzung der neuen Empfehlung (EU) 2022/2415 des Rates der Europäischen Union zu Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen (Knowledge Valorisation) stehen.
Die neue Empfehlung zu Wissensvalorisierung und der Ministerratsbeschluss vom Februar 2024 zielen darauf ab, die Umsetzung von Forschungs- und Innovationsergebnissen in Lösungen zum Nutzen der gesamten Gesellschaft zu maximieren und richtet sich an alle politischen Akteurinnen und Akteure des Forschungs- und Innovations-Ökosystems. Der als nationale Kontaktstelle eingerichtete NCP-IP (National Contact Point für geistiges Eigentum) soll damit auch weiterhin als interministerielle Wissenstransfer-Plattform zur Unterstützung von Wissenstransfermaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz und der Verwertung geistiger Eigentumsrechte genutzt werden.
In der operativen Umsetzung wird der NCP durch die fachliche Expertise der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) unterstützt.
Weiterführende Informationen
Nationale Kontaktstelle für geistiges Eigentum