WTO-Allgemein-Erläuterungen
Wie ist die WTO organisiert ?
An der Spitze der WTO-Struktur steht die Ministerkonferenz, die mindestens alle zwei Jahre tagt. Im Intervall zwischen den Ministerkonferenzen werden die Agenden der WTO vom Allgemeinen Rat wahrgenommen, der auch als handelspolitisches Überprüfungsorgan sowie als Streitbeilegungsorgan zusammentritt. Unterhalb des Allgemeinen Rates besteht eine Untergliederung in den Rat für Waren, den Rat für Dienstleistungen sowie den Rat für TRIPS (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) sowie einzelne Komitees z.B. das Komitee für Handel und Umwelt und Arbeitsgruppen die dem Allgemeinen Rat direkt untergeordnet sind.
Alle wesentlichen Entscheidungen werden im Konsens getroffen. Bei ihrer Entscheidungsfindung werden die Organe der WTO von einem Sekretariat unterstützt.
Wie wird man WTO-Mitglied ?
Der Großteil der WTO-Mitglieder besteht aus ehemaligen GATT-Vertragsparteien, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen automatisch den Status der WTO-Mitgliedschaft erlangten (Gründungsmitglieder). Um als Staat oder als gesondertes Zollgebiet der WTO beitreten zu können, ist die Durchführung eines Beitrittsverfahrens (Einsetzung einer Arbeitsgruppe) erforderlich. Der Beitrittsprozess ist abgeschlossen, wenn zwei Drittel der Mitglieder der Aufnahme zustimmen.
Was sind die Schwerpunkte in der WTO?
- Verwaltung der einzelnen WTO-Abkommen
- Forum für Handelsverhandlungen
- Durchführung von Streitbeilegungsverfahren
- Überwachung nationaler Handelspolitiken
- Technische Hilfe für Entwicklungsländer
- Zusammenarbeit mit anderen Internationalen Organisationen
Was sind die Hauptprinzipien der WTO?
- MFN-Prinzip: Das sogenannte Meistbegünstigungsgebot (most-favoured-nation clause) sagt aus, dass ein WTO-Mitglied im wirtschaftlichen Verkehr seine WTO-Handelspartner nicht unterschiedlich behandeln darf (etwa in den Bereichen Waren, Dienstleistungsverkehr sowie TRIPS).
- Inländerbehandlung: Gleichbehandlung von importierten und auf dem heimischen Markt erzeugten Produkten bzw. von inländischen und ausländischen Dienstleistungen. Während im Warenbereich das Prinzip grundsätzlich uneingeschränkt zur Anwendung kommt, sind im Dienstleistungsbereich Ausnahmen möglich.
- Förderung des Handels durch Abbau von Handelsbarrieren.
- Vorhersehbarkeit durch rechtliche Bindungswirkung: Die Bindung von Konzessionen gewährleistet, dass Handelstreibende unter relativ stabilen Bedingungen mittel – und langfristig planen können.
- Sicherstellung fairen Wettbewerbs: Eliminierung unfairer Handelspraktiken wie Exportsubventionen, anderer Formen von Beihilfen und Dumping.
- Sonderbehandlung für Entwicklungsländer, um ihren Anteil am Welthandel zu erhöhen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Multilaterale und EU-Handelspolitik: handelspolitik@bmaw.gv.at