Lehrberufe mit A
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Augenoptik
Lehrzeit in Jahren: 3 1/2
Ausbildungsvorschriften: II 181/2000 II 177/2005
Prüfungsordnung: II 181/2000 II 177/2005
Ausbildungsleitfaden: Augenoptik
Lehrberufslexikon des AMS: Augenoptiker/Augenoptikerin
Berufsinformationscomputer (BIC) der WKO: Augenoptiker/Augenoptikerin
Berufsprofil
- Technische Unterlagen lesen und anwenden
- Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
- Erforderliche Materialien fachgerecht auswählen, beschaffen und überprüfen
- Arbeitsrichtlinien der Augenoptik unter Berücksichtigung des Gesundheitsrechtes sowie der sonstigen Rechte, Pflichten und gesetzlichen Vorschriften anwenden
- Sehhilfen auswählen, anfertigen und anpassen sowie die Kunden im Gebrauch und der Pflege von Sehhilfen unterweisen
- Sehschärfe prüfen und die dafür relevanten biometrischen Daten erheben sowie Kostenvorschläge entsprechend den ärztlichen Verordnungen erstellen
- Optische und meteorologische Instrumente handhaben und warten
- wirtschaftliche Zusammenhänge eines Augenoptikerbetriebes erfassen (Dokumentation von Aufträgen, Preisauszeichnung und Kalkulation, Kundenberatung)
- Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards ausführen
Kontakt
Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at