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Lehrberufe mit F

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Fernwärmetechnik (AV) (Ausbildung ab 1. Juli 2024)

Lehrzeit in Jahren: 3

Ausbildungsvorschriften: II 185/2024

Prüfungsordnung: II 185/2024

Fachliche Kompetenzbereiche:

1. Grundlagen der Fernwärme- und Installationstechnik

Die Fachkraft im Lehrberuf Fernwärmetechnik verwendet für auszuführende Arbeiten unterschiedlichste technische Unterlagen, aus welchen sie benötigte Informationen  entnimmt. Sie erstellt selbst Skizzen, einfache Leitungs- und Montagepläne sowie Pläne gemäß Normvorgaben per Hand oder computerunterstützt. Für das Messen von technischen und berufstypischen elektrischen Größen wählt die Fachkraft entsprechende Messgeräte aus und ermittelt damit diverse Messgrößen, prüft diese auf Plausibilität und dokumentiert diese entsprechend. Für unterschiedliche Installations-, Montage- und Instandhaltungstätigkeiten bereitet sie im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung zB  Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen sowie Montagematerial, Bauteile und Komponenten auftragsbezogen vor. Verschiedenste Werkstoffe wie zB Stahl, Kupfer, Kunststoffe, Metallverbund bearbeitet die Fachkraft unter Berücksichtigung deren Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten mit geeigneten manuellen oder maschinellen Bearbeitungsverfahren um zB Rohre,  Rohrbefestigungen und Unterkonstruktionen zuzurichten. Auch das Herstellen von Verbindungen durch Schweißen, Weich- und Hartlöten und weiteren unlösbaren, aber auch lösbaren Verbindungen gehört zum Aufgabengebiet der Fachkraft. Weitere Tätigkeiten, die zum Aufgabengebiet der Fachkraft zählen, sind das Biegen von Rohren, Anwenden von Maßnahmen zum aktiven und passiven Korrosionsschutz sowie das Ausführen von Abdichtungsmaßnahmen. Um Anlagen wie zB Enthärtungs- und Osmose-Anlagen, Gas- und Abgasanlagen, Lüftungsanlagen, Heizungsanlagen zu automatisieren, errichtet, programmiert und prüft sie Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen sowie speicherprogrammierbare Steuerungen unter Einhaltung aller berufsspezifischen elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften.
Um die Versorgungssicherheit und rasche Maßnahmen zur Reparatur zu gewährleisten zählt auch das Mitwirken beim Bestellen und Vorhalten von ausreichend Ersatzteilen und anderen Bauteilen für Fernwärme- und Fernkälteerzeugungs- und -verteilungsanlagen, Heizungs-, Kühlungs- und Warmwasseranlagen zum Aufgabengebiet der Fachkraft. Sie wirkt auch beim Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen und Überwachen des Lagerbestandes von Ersatzteilen und anderen Bauteilen mit. Weiters ist die Fachkraft in der Planung der Instandhaltung von Fernwärme- und Fernkälteerzeugungs- und -verteilungsanlagen, Heizungs-, Kühlungs- und Warmwasseranlagen  einzubeziehen.

2. Fernwärme- sowie Fernkälteerzeugung und -verteilung

Die Fachkraft im Lehrberuf Fernwärmetechnik sorgt durch das Bedienen entsprechender Wasseraufbereitungsanlagen zur zB Härtestabilisierung, Enthärtung, Entsalzung dafür, dass das für die Fernwärme- und Fernkältetechnik benötigte Prozesswasser in der entsprechenden Qualität (zB Härte,  Leitwert, pH-Wert, Ammonium) zur Verfügung steht. Darüber hinaus wirkt sie bei der Bedienung und Überwachung der Arbeitsabläufe – auch mit computergestützter Leittechnik und Fernüberwachung – von Erzeugungsanlagen (Heizkraftwerk,  Heizwerk, Absorptionskältemaschinen, Kompressions-kälteanlagen) und deren Komponenten (zB Kesselanlage, Brennstoffspeicherung, Brennstoffversorgung, Wasseraufbereitung, Rauchgasreinigung, Dampfturbine, Generator, Verdampfer, Kompressor, Absorber,  Sicherheitseinrichtungen), basierend auf unterschiedlichen Energiequellen (zB Müll, Biomasse, Gas, Kraft-Wärme-Kopplung, See-, Fluss- oder Grundwasser, Abwärme), mit. Weiters ist sie auch beim Steuern und Optimieren der Energieströme von Fernwärme- und  Fernkälte-versorgungssystemen beteiligt. Um weitere Energiequellen möglichst effizient zu nutzen, werden auch externe Energien (zB Abwärme aus Produktionsbetrieben) in Fernwärme- und Fernkälteversorgungssysteme eingespeist. Störungen an Erzeugungsanlagen und deren Komponenten erkennt die Fachkraft auch unter Einsatz von computergestützten Systemen (zB mit Tablets zur Überwachung und Störungsmeldung) und behebt diese (ohne Eingriff in den Kältekreislauf). Im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten führt sie auch einfache Montage- und Demontagearbeiten (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) durch.

Die Fachkraft wirkt im Rahmen der Errichtung von Fernwärme- und Fernkälteverteilungssystemen beim Herstellen von Künetten, inklusive Sichern und Pölzen, sowie beim Vorbereiten (zB Unterbau herstellen) zur Verlegung von  Rohrsystemen mit. Weiters ist sie beim Verlegen - in  Zusammenarbeit mit anderen Gewerken - und Verbinden von Rohrsystemen (zB Freileitungen in Gebäuden,  Kunststoffmantelrohre, Stahlmantelrohre, Metallmediumrohre) unter Anwendung von Verbindungstechniken (zB Schweißen, Löten, Press- und Kompressionskupplung) beteiligt. Zum  Verlegen von Rohrsystemen zählen dabei auch die Installation von Armaturen, Dehnungsausgleichern, Entlüftungs- und Entleerungseinrichtungen sowie Arbeiten zum Feuchtigkeits-, Festigkeitsschutz und zur Wärmedämmung. Verlegte Rohrsysteme werden durch die Fachkraft in einem  Feoinformationssystem (GIS-Anwendungen) erfasst.
Störungen an Fernwärme- und Fernkälteverteilungssystemen erkennt sie auch mittels computergestützter Systeme (zB mit Tablets zur Überwachung und Störungsmeldung) oder sie wirkt beim Suchen von zB Lecks mit und behebt diese Störungen. Darüber hinaus hält sie Fernwärme- und Fernkälteverteilungssysteme und deren Komponenten in Stand und ist auch beim Befahren von Schachtbauwerken, um Armaturen oder Einbauten in Stand zu halten bzw. um den baulichen Zustand von Schachtbauwerken zu beurteilen, beteiligt. Auch das Mitarbeiten beim Bedienen und Überwachen von Fernwärme- und Fernkälteverteilungssystemen - durch Bedienen von Armaturen oder auch mit computergestützter Leittechnik und Fernüberwachung - gehört zum Tätigkeitsgebiet der Fachkraft. Bauteile und Komponenten von Fernwärme- und  Fernkälteübergangsstationen baut sie zusammen und montiert und schließt diese unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken an und nimmt diese in Betrieb. Im Rahmen der Anschlusstätigkeiten stellt sie auch Wand- und Deckendurchführungen für zB Rohrleitungen her. Eventuell auftretende Fehler, Mängel und Störungen an Fernwärme- und Fernkälteübergangsstationen grenzt die Fachkraft systematisch ein, findet diese und behebt sie.

3. Service von Gewerbe-, Industrie- und Verwaltungsanlagen

Die Fachkraft im Lehrberuf Fernwärmetechnik ist sich der  Bedeutung ihres Erscheinungsbildes bei ihrer Tätigkeit bei Kundinnen/Kunden bewusst. Zähler und andere  Messeinrichtungen (analog/digital) installiert sie, liest die Daten ab und beurteilt die Validität derselben. Zur Eichung tauscht sie Zähler und andere Messeinrichtungen. Heizungsanlagen (für unterschiedliche Energiequellen wie Fernwärme,  Wärmepumpen, Gas, Solar, Photovoltaik) und  Kühlungsanlagen sowie deren Bauteile und Komponenten (zB Heizkessel, Pumpen, Heizkörper, Konvektoren, Kühldecken, Thermostate, Abgasanlagen) inklusive Sicherheitseinrichtungen wie Druckhaltung und  Temperatursicherung hält die Fachkraft (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) gemäß Plänen in Stand. Weiters spült sie Heizungs- und Kühlungsanlagen nach dem Service, führt Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten sowie Funktionskontrollen durch (ohne Eingriff in den Kältekreislauf) und optimiert die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Heizungs- und Kühlungsanlagen. Störungen an Heizungs- und Kühlungsanlagen (zB Undichtheiten, elektrische und hydraulische Fehler) erkennt die Fachkraft auch mittels computergestützter Systeme, grenzt diese systematisch ein, findet diese und setzt weitere Maßnahmen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf). Darüber hinaus hält sie auch Warmwasseranlagen samt deren Bauteilen und  Komponenten (zB Warmwasserspeicher, Armaturen) gemäß Plänen in Stand. Ebenso zählt das Erkennen von Störungen  und Optimierungsmöglichkeiten an Warmwasseranlagen auch mittels computergestützter Systeme zum Aufgabengebiet der Fachkraft. Erkannte Störungen werden durch sie systematisch eingegrenzt, aufgefunden und weitere Maßnahmen gesetzt. Ergänzend bestimmt sie auch die Qualität des Wassers bezüglich Hygiene für Warmwasseranlagen.

Fachübergreifende Kompetenzbereiche

1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Beruf Fernwärmetechnik ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche  Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch und agiert kundenorientiert.

2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

Die Fachkraft im Beruf Fernwärmetechnik wendet die  Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem  Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.

3. Digitales Arbeiten

Die Fachkraft im Beruf Fernwärmetechnik wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).

Kontakt

Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at