Lehrberufe mit F
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Fußpfleger/in (auslaufend)
Bei Eintritt bis zum 31. Jänner 2024 gilt die AO bis zum 31. Jänner 2027
Nachfolgelehrberuf: Fußpflege (Podologie)
Lehrzeit in Jahren: 2
Ausbildungsvorschriften: 637/1996
Prüfungsordnung: 637/1996
Lehrberufslexikon des AMS: Fußpfleger/Fußpflegerin
Berufsinformationscomputer (BIC) der WKO: Fußpfleger/Fußpflegerin
Berufsprofil
- Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
- Fachkundiges, fallbezogenes Beratungs- und Verkaufsgespräch
- Beurteilung der Haut aus fußpflegerischer Sicht
- Anwenden physikalischer Fußpflege (Elektrizität, Wasser, Licht, Wärme und Kälte)
- Fußmassage, Beinmassage (ausgenommen Massage zu Heilzwecken), Kräuteranwendung, Verabreichen von Fußbädern
- Behandeln und Normalisieren aller Nagelveränderungen und Nageldeformationen an den Zehennägeln
- Schneiden, Schleifen, Feilen, Fräsen und Lackieren der Zehennägel
- Entfernen von Verhärtungen, Schwielen, Hühneraugen und verhornten Hautstellen
- Anlegen von Druckschutzverbänden und Kompressen
- Hand- und Nagelpflege
- Behandeln des Alters- und Diabetikerfußes
- Erkennen und Berücksichtigen von Varizen, Erfrierungen sowie Haut- und Nagelmykosen
Kontakt
Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at