Lehrberufe mit F
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Fußpflege (Podologie) Ausbildung ab 1. Februar 2024 (LAP ab 1. Jänner 2025)
Lehrzeit in Jahren: 3
Ausbildungsvorschriften: II 388/2023
Prüfungsordnung: II 388/2023
Lehrberufslexikon des AMS: Fußpfleger/in (Podologe/Podologin)
Berufsinformationscomputer (BIC) der WKO: Fußpflege (Podologie)
Berufsprofil
Fachliche Kompetenzbereiche
1. Grundlagen der Fußpflege
Die Fachkraft im Beruf Fußpflege (Podologie) beachtet bei ihrer Arbeit die berufsspezifischen
Grundlagen der Anatomie, Physiologie, Pathologie und Bewegungslehre. Sie erkennt Veränderungen des Bewegungsapparates und Fußdeformationen sowie ihre Folgeerscheinungen. Anhand ihres Fachwissens über Erkrankungen mit Auswirkungen auf die Extremitäten und Veränderungen an Hand- und Fußnägeln unterscheidet die Fachkraft diese und stimmt Fußpflegebehandlungen an die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden und Kundinnen ab. Dazu führt sie im Rahmen von Fußpflegebehandlungen Anamnesen durch, beurteilt die Haut des Fußes aus fußpflegerischer Sicht und berücksichtigt Indikationen und Kontraindikationen. Ermittelte Informationen dokumentiert sie.
2. Fußpflegearbeiten
Die Fachkraft im Beruf Fußpflege (Podologie) pflegt und behandelt Extremitäten, insbesondere Füße, Beine, Hände und Arme unter Beachtung der für den Beruf relevanten Ausübungsregeln. Dabei berücksichtigt sie aktuelle Trends im Bereich der Hand- und Fußpflege und recherchiert Neuentwicklungen. Die Fachkraft bereitet das für anstehende Fußpflegearbeiten benötigte Equipment unter Berücksichtigung notwendiger Maßnahmen wie Desinfektion oder Sterilisation vor. Sie arbeitet bei der Erstellung von im Betrieb zur Anwendung kommenden Hygieneplänen mit und dokumentiert entsprechende Informationen. Anhand der Einsatzgebiete, Auswirkungen auf den menschlichen Körper, Indikationen und Kontraindikationen wählt sie präventive, dekorative, verbessernde, erhaltende und pflegende Mittel, Präparate und Wirkstoffe aus, prüft und beurteilt sie und wendet sie an. Bei der Fußpflege erkennt die Fachkraft Deformationen an Nägeln und schneidet, feilt und fräst sie. Sie behandelt eingewachsene Zehennägel, wendet unter Berücksichtigung der Orthonyxie unterschiedliche Nagelspangen an und führt Nagelprothetik durch. Sie arbeitet in allen Bereichen des Fußes sicher mit Instrumenten wie Skalpell sowie Fräsen und entfernt Schwielen, Hühneraugen und verhornte Hautstellen. Unter Beachtung der individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden und Kundinnen wendet die Fachkraft passende fußpflegerische Maßnahmen an. Sie verabreicht Hand- und Fußbäder und führt physikalische Fußpflegebehandlungen durch.
Die Fachkraft führt fußpflegerische Massagen der Extremitäten unter Berücksichtigung von fußpflegerischen Indikationen und Kontraindikationen durch. Außerdem lackiert und gestaltet sie nach Kundenwunsch mit aktuellen Methoden Nägel. Abhängig von der jeweiligen Ausgangssituation versorgt die Fachkraft Druckstellen und Wunden nach kosmetischen und fußpflegerischen Maßnahmen mit passenden Druckentlastungsmaterialien und -produkten und legt zur Erstversorgung je nach Bedarf unterschiedliche Verbände an. Zur weiteren Wundversorgung verweist die Fachkraft die Kunden an Ärzte und Ärztinnen, Diplomiertes Gesundheits- und KrankenpfIegepersonal oder an andere medizinisch ausgebildete Gesundheitsdiensteanbieter.
Bei der Maniküre pflegt die Fachkraft Hände und Nägel. Sie führt Hand und Armbehandlungen, wie Handmasken oder Paraffinpackungen durch und massiert Hände. Außerdem lackiert und gestaltet sie nach Kundenwunsch mit aktuellen Methoden Nägel. Bei der Ausführung der Arbeiten sorgt die Fachkraft für das persönliche Wohlbefinden von Kunden und Kundinnen und hält notwendige Schutzmaßnahmen und Hygieneanforderungen ein.
3. Kundenberatung und Verkauf
Die Fachkraft im Beruf Fußpflege (Podologie) berät Kunden und Kundinnen anforderungs- und bedarfsbezogen in Fragen der Fußpflege, erklärt vorbeugende Maßnahmen zur kosmetischen Gesunderhaltung der Gefäße, der Füße, Beine und der Hände und vermittelt die Bedeutung von Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Fußpflegeergebnisses. Sie erfragt die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden und Kundinnen, informiert sie über angebotene Dienstleitungen und führt Verkaufsgespräche. Bei Bedarf führt die Fachkraft auch einfache Beratungsgespräche in englischer Sprache. Bei Beschwerden und Reklamationen, reagiert sie angemessen und leitet Schritte zur Konfliktbewältigung ein. Die Fachkraft übernimmt administrative Arbeiten im Bereich der Kundenverwaltung wie zB das Koordinieren von Kundenterminen und wirkt bei der Umsetzung betrieblicher werbe- und verkaufsfördernder Maßnahmen mit. Außerdem wickelt sie Zahlungsvorgänge unter Beachtung der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen ab, ermittelt den Tagesumsatz und führt den Kassaabschluss durch.
Fachübergreifende Kompetenzbereiche
1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Beruf Fußpflege (Podologie) ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert und situationsgerecht. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch in Englisch und agiert kundenorientiert.
2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Die Fachkraft im Beruf Fußpflege (Podologie) wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Vorschriften zur Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
3. Digitales Arbeiten
Die Fachkraft im Beruf Fußpflege (Podologie) wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeigneten digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).
Kontakt
Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at