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Lehrberufe mit P

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Pflegefachassistenz (AV)

Lehrzeit in Jahren: 4

Ausbildungsvorschriften: II 245/2023

Prüfungsordnung:  II 245/2023

Ausbildungsmaterialen und Dokumentationen: 

Pflegefachassistenz

Lehrberufslexikon des AMSPflegefachassistenz

Berufsinformationscomputer (BIC) der WKOPflegefachassistenz

Berufsprofil

Grundsätze der professionellen Pflege:

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegefachassistenz

  1. handeln in allen Kompetenzbereichen gemäß pflegerischer und/oder ärztlicher Anordnung und sind sich der Einlassungs- und Übernahmsverantwortung bewusst,

  2. übernehmen Verantwortung für die Durchführung, Beurteilung und Schlussfolgerung bei allen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder vom Arzt oder von der Ärztin übertragenen Maßnahmen,

  3. erkennen die Grenzen der eigenen Handlungsfähigkeit und sind bereit, diese zu reflektieren und die betreffende fachkompetente Person beizuziehen,

  4. kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die berufsrechtlichen und organisatorischen Vorgaben, agieren entsprechend und sind sich der Konsequenzen bei Verstößen bewusst,

  5. kennen den ICN-Ethikkodex (International Council of Nurses) für Pflegende, respektierengrundlegende ethische Prinzipien und Grundsätze und integrieren diese in die tägliche Arbeit,
  6. reflektieren die eigenen Werte und Normen vor dem Hintergrund des ICN-Ethikkodex für Pflegende,
  7. anerkennen, unterstützen und fördern das Recht auf Selbstbestimmung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen und sonstigen nahestehenden Personen,
  8. erkennen ethische Dilemmata und Konfliktsituationen, sprechen diese gegenüber Vorgesetzten an und bringen sich in ethische Beratungsprozesse ein,
  9. betrachten die Themen Gesundheit und Krankheit systemisch und erkennen gesundheitsfördernde und/oder -hemmende Faktoren,
  10. integrieren grundlegende Prinzipien der Gesundheitsförderung und Prävention in die tägliche Arbeit (z.B. Empowerment, Salutogenese, Lebensweltorientierung, verhaltens-, verhältnisbezogene Maßnahmen, Partizipation),
  11. sind sich der Bedeutung der eigenen bio-psycho-sozialen Gesundheit im Hinblick auf diesbezügliche Belastungen und Ressourcen bewusst und agieren entsprechend,
  12. anerkennen die Notwendigkeit von team- und berufsgruppenübergreifender Zusammenarbeit und handeln entsprechend,
  13. begegnen Menschen unvoreingenommen, empathisch und wertschätzend und respektieren deren Grundrechte,
  14. setzen sich mit der eigenen Kultur, den eigenen Werten und Vorurteilen kritisch auseinander und respektieren andere Haltungen,
  15. anerkennen die Bedeutung von spirituellen, emotionalen, religiösen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen, gehen entsprechend darauf ein und informieren bei Bedarf pflegebedürftige Personen, deren Angehörige und sonstige nahestehende Personen über unmittelbar mit der professionellen Tätigkeit zusammenhängende Rechte und Pflichten,
  16. zeigen Sensibilität für Mitglieder im inter-/multiprofessionellen Team insbesondere bei Lebenskrisen/-brüchen oder existentiellen Erfahrungen und nehmen die Familie als zentrales Bezugssystem von Patienten/-innen, Klienten/-innen, Bewohner/innen wahr.

Pflegeprozess:

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegefachassistenz

  1. wirken bei der Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Assessments sowie Risikoskalen zu bestimmten Indikatoren (z.B.. Dekubitus, Sturz, Schmerz, Ernährung, Mobilität) mit und bringen sich in die Planung ein,
  2. sammeln kontinuierlich Informationen zum Allgemein- und Gesundheitszustand sowie zur familiären Situation und Lebenssituation, interpretieren diese in Hinblick auf den unmittelbaren Handlungsbedarf und bringen sich in die Planung ein,
  3. unterstützen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bei der Pflegeplanung durch Bereitstellung von Informationen und Einschätzungen über die zu pflegende Person und ihr soziales Umfeld,
  4. führen ausgewählte und standardisierte interdisziplinäre Erhebungen durch und stellen den Informationsfluss im Pflegeprozess sicher (soziales Umfeld, Wohnen, Arbeit, Freizeit, gegebenenfalls auch körperliche Aspekte sowie Lebensassessment im Behindertenbereich/ICF, geriatrisches Assessment, Biographie),
  5. differenzieren zwischen zu planenden Pflegeinterventionen und Hotel- bzw. Basisleistungen einer Einrichtung bzw. im Fachbereich,
  6. führen angeordnete Pflegeinterventionen durch und erkennen Adaptionsbedarf,
  7. wirken bei der kontinuierlichen Beobachtung und Überwachung mit,
  8. erkennen Veränderungen im Pflegeverlauf und
  9. stellen den Status des im Pflegeprozess definierten Pflegeergebnisses fest, identifizieren bei Abweichungen mögliche Ursachen und schlagen gegebenenfalls Anpassungen der Pflegeplanung vor.

Beziehungsgestaltung und Kommunikation:

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegefachassistenz

  1. reagieren auf Menschen insbesondere entsprechend deren Alter, Entwicklung, sozialem und kulturellem Hintergrund mit Empathie, Wertschätzung und Kongruenz und gehen auf sie zu,
  2. wenden allgemeine Grundprinzipien bzw. Basisfertigkeiten der Kommunikation reflektiert an,
  3. initiieren und beenden Beziehungen und Kommunikation durch Anwendung allgemeiner Kommunikationsregeln,
  4. setzen theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden (z.B. Validation, unterstützte und gestützte Kommunikation, basale Kommunikation) zielgruppenadäquat ein (z.B. Kinder, schwer kranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige und sonstige nahestehende Personen, Menschen mit dementieller und/oder psychiatrischer Erkrankung),
  5. informieren zielgruppenspezifisch strukturiert sowie angemessen und überprüfen den Informationsgehalt beim Empfänger oder bei der Empfängerin,
  6. gestalten das Nähe- und Distanzverhältnis berufsadäquat,
  7. schätzen Krisensituationen ein, begleiteten die Person in ihrer Krise und/oder leiten entsprechende Maßnahmen ein (z.B. Vorgesetzte informieren) und/oder suchen Unterstützung bei fachkompetenten Personen und
  8. erkennen die Notwendigkeit von Entlastungs-, Deeskalations-, Konflikt- und Beschwerdegesprächen, setzen Erstmaßnahmen, informieren Vorgesetzte und suchen Unterstützung bei fachkompetenten Personen.

Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik (Pflegeinterventionen):

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegefachassistenz

  1. beobachten den Gesundheitszustand gemäß Handlungsanweisung,
  2. unterstützen und fördern die körperlichen, geistigen, psychischen und sozialen Ressourcen der unterschiedlichen Zielgruppen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfelds und erkennen Veränderungen,
  3. erkennen potentielle Gefährdungen des Gesundheitszustandes und handeln zielgruppenspezifisch situationsadäquat (z.B. Gewalt in der Familie, gegenüber Frauen und Kindern, gefährliche Umgebung),
  4. führen übertragene Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten sowie der psychosozialen Alltagsbegleitung und Milieugestaltung durch, können Bedarfslagen (beeinflussende Faktoren, situative Befindlichkeit) erkennen,
  5. wenden im Rahmen der Mobilisation unterschiedlicher Zielgruppen definierte Prinzipien, Techniken, Konzepte (z.B. Kinästhetik, basale Stimulation) und Mobilisationshilfen an,
  6. führen präventive Positionierungen (Lagerungen) unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmitteln durch, erkennen und beurteilen die Wirkung und passen die Positionierung/Lagerung den situativen Erfordernissen im gegebenen Handlungsspielraum an,
  7. führen übertragene komplementäre Pflegemaßnahmen durch und beobachten die Wirkung,
  8. führen standardisierte Pflegemaßnahmen im Rahmen der präoperativen Vorbereitung durch,
  9. führen standardisierte Pflegemaßnahmen einschließlich Nasenpflege bei liegenden nasalen Magensonden und Sauerstoffbrillen gemäß Handlungsanweisung durch und erkennen Veränderungen,
  10. führen standardisierte präventive Maßnahmen durch, erkennen und beurteilen die Wirkung und leiten nach Rücksprache Modifikationen in stabilen Pflegesituationen ein,
  11. wirken bei der Stärkung der Gesundheitskompetenz der unterschiedlichen Zielgruppen durch adäquate Informationsarbeit mit,
  12. instruieren Pflegeempfänger/innen sowie pflegende Angehörige und sonstige nahestehende Personen alters- und entwicklungsgerecht gemäß ihrem individuellen Bedarf in der selbstständigen Durchführung von Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten,
  13. schätzen die Pflegeressource von Angehörigen und sonstigen nahestehenden Personen ein und binden sie entsprechend in die Pflege ein,
  14. erkennen Unterstützungs- bzw. Entlastungsbedarf sowie Veränderungen in der Pflegeressource von Angehörigen und sonstigen nahestehenden Personen und schlagen Unterstützungs- bzw. Entlastungsangebote vor und
  15. setzen standardisierte, sich auf Selbstpflegeerfordernisse/Alltagskompetenzen im Bereich der Lebensaktivitäten beziehende Konzepte um (z.B. wahrnehmungs- und körperbezogene Konzepte, verhaltensorientierte Konzepte, Konzepte zur Erhöhung der Selbstkompetenz), beobachten beeinflussende Faktoren und Reaktionen und leiten diesbezügliche Informationen weiter.

Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik (Mitwirkung bei medizinisch-diagnostischen und therapeutischen Aufgaben, einschließlich Notfall):

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegefachassistenz

  1. erkennen Notfälle und lebensbedrohliche Zustände und setzen entsprechende Sofortmaßnahmen,
  2. führen standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Blutentnahmen aus der Kapillare im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik und Durchführung von Schnelltestverfahren (Point-of-Care-Tests) durch,
  3. bereiten lokal, transdermal sowie über den Gastrointestinal- und/oder Respirationstrakt zu verabreichende Arzneimittel vor, dispensieren und verabreichen diese in stabilen Pflegesituationen, erkennen und melden beobachtbare Wirkungen bzw. Reaktionen,
  4. bereiten subkutane Injektionen von Insulin und blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln vor und verabreichen diese gemäß Handlungsanweisung,
  5. bereiten die Blutentnahme aus der Vene vor und führen diese, ausgenommen bei Kindern, durch,
  6. erheben und überwachen medizinische Basisdaten, insbesondere Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstseinslage, Gewicht, Größe und Ausscheidungen, erkennen Abweichungen von der Norm und agieren adäquat,
  7. hängen laufende Infusionen bei liegendem, periphervenösen Gefäßzugang ab oder wieder an (ausgenommen Zytostatika und Transfusion von Vollblut und/oder Blutbestandteilen), halten die Durchgängigkeit desselben aufrecht und entfernen gegebenenfalls den periphervenösen Gefäßzugang,
  8. erkennen Regelwidrigkeiten bei der Verabreichung von (pumpengesteuerten) parenteralen Arzneimitteln bzw. Flüssigkeiten, setzen patientenseitig und/oder geräteseitig unmittelbar erforderliche Maßnahmen,
  9. beobachten den Gesundheitszustand selektiv im Hinblick auf mögliche therapieinduzierte Nebenwirkungen und Komplikationen, erkennen diese und handeln gemäß Handlungsanweisung,
  10. führen einfache Wundversorgung durch, legen Stützverbände/-strümpfe, Wickel sowie Bandagen an und erkennen Veränderungen, die eine Rücksprache erforderlich machen,
  11. legen (und entfernen) transnasale und transorale Magensonden und führen die  Nachversorgung gemäß Handlungsanweisung durch,
  12. kontrollieren die korrekte Sondenlage und verabreichen Sondennahrung bei liegender Magensonde,
  13. setzen (und entfernen) transurethraler Katheter bei Frauen (ausgenommen bei Kindern); führen die Katheterpflege durch und erkennen mögliche Komplikationen,
  14. verabreichen Mikro- und Einmalklistiere und gewährleisten die Erfolgskontrolle,
  15. saugen Sekret aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma in stabilen Pflegesituationen ab und setzen gegebenenfalls erforderliche Sofortmaßnahmen,
  16. nehmen einfache Wärme-, Kälte- und Lichtanwendungen (z.B. Wickel, Auflagen, Licht, Cool-Pack) vor und beobachten deren Wirksamkeit,
  17. legen angepasste Mieder sowie Orthesen, Bewegungsschienen mit und ohne elektrischen Antrieb und vorgegebenen Einstellungen an und stellen geräteseitige Funktionsabweichungen und patientenseitige Veränderungen fest,
  18. instruieren Pflegeempfänger/innen sowie pflegende Angehörige und sonstige nahestehende Personen alters- und entwicklungsgerecht gemäß ihrem individuellen Bedarf in der Handhabung von ausgewählten Medizinprodukten und
  19. führen therapeutische Positionierungen (Lagerungen) durch und beobachten deren Wirkung.

Kooperation, Koordination und Organisation:

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegefachassistenz

  1. akzeptieren die Anordnung für übertragene medizinische und pflegerische Maßnahmen und lehnen jene ab, welche den eigenen Ausbildungsstand und die eigene Kompetenz überschreiten,
  2. übernehmen die Durchführungsverantwortung, korrespondierend mit Einlassungs- und Übernahmsverantwortung,
  3. geben entsprechende Rückmeldungen zu übernommenen und durchgeführten Maßnahmen,
  4. engagieren sich im inter-/multiprofessionellen Team gemäß Berufsbild und Rollendefinition sowie unter Berücksichtigung formeller und informeller Normen,
  5. richten die berufliche Rollenwahrnehmung und -übernahme auf die Aufgabe und Zielsetzung der Organisation aus,
  6. sind sich der verbindenden Elemente (fachliche, organisatorische, kommunikative) an Schnittstellen bewusst, wirken am Schnitt- bzw. Nahtstellenmanagement im definierten Ausmaß mit und unterstützen die Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Kooperation und zum Fallmanagement,
  7. bringen das erworbene klinische Praxiswissen in den interprofessionellen Diskurs ein,
  8. interagieren in Kenntnis unterschiedlicher Kompetenzbereiche verschiedener Gesundheits- und Sozial(betreuungs)berufe sowie deren Aufgaben, Rollen und Kompetenzen im Rahmen der Ablauforganisation der jeweiligen Einrichtung,
  9. kommunizieren im inter- bzw. multiprofessionellen Diskurs effektiv, teilen die Standpunkte und Sichtweisen der Pflegeempfänger/innen mit und tragen zur Entscheidungsfindung bei,
  10. sprechen offenkundige Probleme/Konflikte/Verbesserungspotentiale in der interprofessionellen Zusammenarbeit an,
  11. erkennen und minimieren Gefahrenpotentiale im unmittelbaren Arbeitsumfeld und wenden Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz an,
  12. sind sich insbesondere der gesundheitlichen Folgen bei Nichteinhaltung rechtlicher und organisatorischer Vorgaben (z.B. Medizinproduktegesetz, Brandschutz, Strahlenschutz) bewusst,
  13. minimieren physische, psychische und soziale Belastungen durch Anwendung von Grundprinzipien entsprechender Konzepte (z.B. Kinästhetik, Validation, Stressbewältigung) und Strategien,
  14. integrieren Hygienemaßnahmen in Kenntnis ihrer Bedeutung und Konsequenz settingspezifisch in das tägliche Handeln,
  15. sind mit Routinen und Standards im Umgang mit physischen und psychischen Übergriffen bzw. Gewalt vertraut, setzen situationsspezifisch die adäquaten Maßnahmen und informieren die vorgesetzte Stelle und
  16. wirken bei der Organisation von benötigten medizinischen und pflegerischen Verbrauchsmaterialien sowie Arzneimitteln mit.

Entwicklung und Sicherung von Qualität:

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegefachassistenz

  1. besitzen kritisches Reflexionsvermögen und werfen Fragen auf,
  2. erkennen neue oder veränderte Anforderungen in der eigenen Arbeitsumgebung und schlagen entsprechende Anpassungen vor,
  3. arbeiten reflektiert gemäß Handlungsanweisungen,
  4. sind sich der Bedeutung der Mitwirkung im Rahmen von Qualitäts- und Risikomanagement bewusst und nehmen die Aufgaben im Rahmen des Qualitäts- und Risikomanagementsystems wahr,
  5. sind sich der Wirkung des beruflichen Handelns auf das unmittelbare Umfeld bewusst und richten dieses entsprechend aus,
  6. sind sich der gesellschaftlichen Bedeutung von Pflege bewusst und engagieren sich im Rahmen des Möglichen für berufsrelevante Fragestellungen,
  7. übernehmen Verantwortung für die eigene berufliche und persönliche Weiterentwicklung durch Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der Qualität der Pflege,
  8. erkennen die Notwendigkeit der Nutzung von Forschungsergebnissen,
  9. erkennen die Umsetzung des Pflegeprozesses sowie von Qualitätsstandards als Teil evidenzbasierten Handelns und
  10. erkennen, dass Forschungsergebnisse zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität beitragen, und wirken an Praxisentwicklungsprojekten und Forschungsprojekten mit.

Kontakt

Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at