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Lehrberufe mit S

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Seilbahntechnik

Lehrzeit in Jahren: 3 1/2

Ausbildungsvorschriften: II 438/2012

Prüfungsordnung: II 438/2012

Lehrberufslexikon des AMSSeilbahntechnik

Berufsinformationscomputer (BIC) der WKOSeilbahntechnik

Berufsprofil

  1. Anwenden der Betriebsordnung und der Beförderungsbedingungen sowie der einschlägigen Gesetzesvorschriften
  2. Anwenden und Umsetzen von Wartungs- und Instandhaltungsplänen sowie Führen von Betriebstagebüchern
  3. Bedienen, Warten, Instandhalten und Überprüfen von Baugruppen, Maschinen und Geräten der Seilbahn- und Schlepplifttechnik
  4. Pflegen, Warten, Instandhalten und Überprüfen der Seile von Seilbahn- bzw. Schleppliftanlagen
  5. Bedienen von Seilbahn- bzw. Schleppliftanlagen unter Berücksichtigung der sicherheits-technischen Aspekte
  6. Anwenden der betrieblichen Signal- und Kommunikationsanlagen wie z.B. von Funksystemen
  7. Beraten und Informieren von Kunden sowie Behandeln von Reklamationen
  8. Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften sowie von Normen und Qualitätsstandards

Kontakt

Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at