Europäische Union
Seit 1995 ist Österreich Teil der Europäischen Union. Der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital ermöglicht es, EU-weit wirtschaftlich tätig zu sein und macht Österreichs Tourismus zu einem Gewinner der europäischen Integration.
![Flagge der EU](/dam/jcr:5e94a9aa-af85-4a5a-852f-218403ef3816/european-union-gb7b8fa8f8_640.png)
Welche Auswirkungen die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union auf den Tourismus hat, finden Sie in der Broschüre "Tourismus und die Europäische Union" (zum Download unten).
EU-Rechtsgrundlage im Tourismus: Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 hat die EU die Kompetenz, im Bereich Tourismus die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, zu koordinieren oder zu ergänzen – ohne eine Harmonisierung der in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften (Art. 195 AEUV).
Weiterführende Informationen
- Tourismus und die Europäische Union (PDF, 1 MB)
- Europäische Kommission - Bereich Tourismus
- Guide für EU-Förderungen im Tourismus 2021-2027
- EU Makroregionale Strategien (Donau & Alpen)
- Europäisches Parlament - Ausschuss für Verkehr und Tourismus