Passagier- und Fahrgastrechte
Unterstützung für Passagiere im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugvehrkehr
Informationen über die Rechte von Passagieren im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr bietet das Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Als weiteres Service hat das BMK die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) eingerichtet, die unabhängig, einfach und kostenlos Passagieren und Fahrgästen zu ihrem Recht verhilft, wenn im Streitfall keine Einigung mit dem Beförderungsunternehmen erzielt werden konnte. Als Schlichtungsstelle sorgt die apf für rasche und verbindliche Lösungen und Entschädigungen.
Weiterführende Informationen
Information über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte