GAP-Strategieplan 2023-2027: Förderung von Tourismusmaßnahmen mit EU-Kofinanzierung
Im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 – 2027 werden auch Tourismusmaßnahmen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) unterstützt, für welche die Abteilung Tourismus-Förderungen als Bewilligende Stelle fungiert. Die horizontal geltenden Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der Tourismusmaßnahmen werden durch die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen im Tourismus“ ergänzt.
Die Bestimmungen dieser Richtlinie gelten für die Durchführung folgender tourismusspezifischer Förderungsmaßnahmen (Interventionen) der Ländlichen Entwicklung, die zwischen 1. Jänner 2024 und 31. Dezember 2029 im Wege von spezifischen Projektaufrufen umgesetzt werden:
- Intervention 73-16 – Unterstützung für Investitionen im Bereich kleine touristische Infrastruktur mit Fokus auf alpine Infrastruktur mit touristischer Relevanz
- Im Bereich der Intervention 77-02 – Zusammenarbeit (in Bezug auf touristische Pilotprojekte)
- Im Bereich der Intervention 78-03 – Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder (in Bezug auf Beratungen im Tourismus)
Die nationale Finanzierung der Interventionen erfolgt aus Tourismusförderungsmitteln des Bundes nach Maßgabe der gemäß jeweiligem Bundesfinanzgesetz verfügbaren Budgetmittel.
Aktuelle Informationen zu offenen Projektaufrufen finden Sie am Informationsportal der AMA. Die Projektantragstellung hat elektronisch über die Digitale Förderplattform (DFP) unter www.eama.at zu erfolgen. Details zur Erstregistrierung bei der AMA sind unter https://www.ama.at/fachliche-informationen/kundendaten abrufbar.
Weitere Informationen
Zum Download der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen im Tourismus (PDF, 1 MB)
Link zur Website des BML "Der GAP-Strategieplan für Österreich 2023 - 2027"