Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung
Durch die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes werden Investitionsprojekte von KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt. Auf diese Weise setzt der Bund bereits seit vielen Jahren gezielt tourismuspolitische Impulse. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 sowie im „Plan T – Masterplan für Tourismus“ wurde eine Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung in Aussicht gestellt. Der diesbezügliche Prozess konnte im März 2023 erfolgreich abgeschlossen werden.
Bei der Überarbeitung der Förderrichtlinien wurde ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz gelegt. Parallel dazu wurde auch die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH im Zuge einer europaweiten Ausschreibung auf ein neues Fundament gestellt.
Wichtigste Förderinstrumente & Nachhaltigkeitsbonus
Wie bereits in der Vergangenheit umfasst das Förderportfolio der gewerblichen Tourismusförderung weiterhin Zuschüsse, geförderte Kredite und Haftungen (wie im KMU-Förderungsgesetz vorgesehen). Die Förderschwerpunkte sind Qualitätsverbesserungen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Betriebsübergaben, wobei stets ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz liegt.
Dieser Fokus zeigt sich insbesondere an der Weiterentwicklung des Investitionszuschusses, der künftig mit dem geförderten Kredit kombiniert und als "Nachhaltigkeitsbonus" bezeichnet wird. Fortan kann dieser Nachhaltigkeitsbonus bis zu 7 Prozent des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils einer Investition betragen (statt bisher 5 Prozent), wobei er ausschließlich für nachhaltige Investitionen in den Bereichen Ökologie, Soziales sowie Ökonomie vergeben wird.
Für folgende Investitionen kann der Nachhaltigkeitsbonus beispielsweise genutzt werden:
Dimension "Ökologie"
- Umwelt- und Ressourcenschonung: thermische Sanierungen (Fenstertausch, Gebäudedämmung), Umstieg des Heizsystems auf erneuerbare Energieträger, Einbau energieeffizienter Geräte, Entsiegelungsmaßnahmen
Dimension "Soziales"
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Errichtung von Unterkünften und Pausenräumen, Kinderbetreuungseinrichtungen (auch überbetrieblich im Rahmen von Kooperationen)
- Regionen: Kooperationen mit lokalem Mehrwert (zum Beispiel Schwimmbad, das auch von der lokalen Bevölkerung genutzt werden kann), Aktvierung von Leerstand
Dimension "Ökonomie"
- Unterstützung von Betriebsübergaben: Zuschuss für begleitende Investitionen (zum Beispiel Modernisierung von Zimmern und Gasträumen)
- Digitalisierung: aktivierungsfähige Investitionen in Hard- und Software zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Prozessen, Verbesserung der IT- und Cybersecurity, digitale Transformation von Verkaufs- und Vertriebsprozessen
Betriebsübergaben werden neben dem Nachhaltigkeitsbonus durch weitere Verbreiterungen bewährter Förderinstrumente unterstützt. So greift die Jungunternehmerförderung, mit der Investitionen von Gründerinnen und Gründern mittels Zuschuss unterstützt werden, künftig auch bei Gründungen und Übernahmen bis zu drei Jahre vor Projekteinreichung. Außerdem sollen vorbereitende Unternehmensstabilisierungen Betriebsübernahmen durch Familienmitglieder oder langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern.
Wie bereits in der Vergangenheit sind Anschluss- bzw. Verstärkerförderungen seitens der Bundesländer möglich. Bei der Jungunternehmer- und bei der Unternehmensstabilisierungsrichtlinie bleiben solche verstärkenden Landesförderungen auch in Zukunft weiterhin Voraussetzung dafür, dass die Bundesförderung im jeweiligen Bundesland in Anspruch genommen werden kann.
Hinweis
Projekte können ab 03. April 2023 auf der Website der ÖHT eingereicht werden.