Der österreichische "Schutzschirm für Veranstaltungen" im europäischen Vergleich
Eine Analyse der Tourismusberatung Richard Bauer bestätigt die Einzigartigkeit des österreichischen "Schutzschirm für Veranstaltungen" in Europa. Dies liegt insbesondere an seinem großen Kreis an förderbaren Veranstaltungskategorien (von Kongressen bis zu Sport- und kulturellen Veranstaltungen) sowie an seiner langen Geltungsdauer (bis Ende 2022).
Die Veranstaltungsbranche gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Um Anreiz und Sicherheit für die künftige Planung von Veranstaltungen zu geben, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Mio. Euro erarbeitet.
Förderbare Kosten sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Künstler, Florist, Veranstaltungsort etc.). Die Förderung erfolgt im Schutzschirm für Veranstaltungen I (Zuschussmodell) in Form eines Zuschusses von bis zu 90 Prozent der förderbaren Kosten (max. 2 Mio. Euro). Dieser wird ausbezahlt, wenn die Veranstaltung Covid-19 bedingt abgesagt wird oder nur eingeschränkt stattfinden kann.
In einem weiteren Schritt wurde der Schutzschirm als Haftungsmodell mit einer maximalen Haftungsübernahme von 10 Mio. Euro pro Veranstalter ausgeweitet ("Schutzschirm für Veranstaltungen II"). Dabei handelt es sich um eine Haftung für bis zu 80 Prozent des nachgewiesenen finanziellen Nachteils.
Für die zwei Schutzschirm-Modelle können Ansuchen bei der ÖHT eingebracht werden.
Eine Analyse der Tourismusberatung Richard Bauer zum Schutzschirm für Veranstaltungen I (Zuschussmodell) bestätigt die Einzigartigkeit des österreichischen "Schutzschirm für Veranstaltungen" in Europa. Der österreichische Schutzschirm deckt im Vergleich zu den Hilfsprogrammen anderer europäischer Länder ein sehr breites Spektrum an Veranstaltungskategorien (Märkte, Kongresse, Sport-, Business- bis zu kulturellen Veranstaltungen) ab. Die Förderungsinstrumente anderer europäischer Staaten beschränken sich oft ausschließlich auf Kulturveranstaltungen.
Der Vergleich mit anderen europäischen Unterstützungsmaßnahmen zeigt zudem, dass der Förderungszeitraum großteils schon beendet ist und dass meist nur rückwirkend abgesagte Veranstaltungen gefördert wurden. Der österreichische Schutzschirm ist hingegen zukunftsgerichtet (bis Ende 2022) und ermöglicht daher der Veranstaltungsbranche bestmögliche Planungssicherheit für einen längerfristigen Zeitraum.
Mit einem Gesamtvolumen von 300 Mio. Euro stellt Österreich ein vergleichsweise hohes Budget für den "Schutzschirm für Veranstaltungen" zur Verfügung. Österreich nimmt daher mit dem "Schutzschirm für Veranstaltungen" eine Vorreiterrolle in Europa ein.
Einreichung für Schutzschirm für Veranstaltungen II ausgelaufen
Seit 01.05.2022 sind Neuanträge im Rahmen des Schutzschirm für Veranstaltungen II nicht mehr möglich. Bereits eingereichte Veranstaltungen werden richtliniengemäß bis 30.06.2023 abgesichert.