Energiekostenzuschuss entlastet Wirtschaft
Explodierende Energiepreise sind für alle Branchen, so auch für den Tourismus, eine große
Herausforderung. Nach den österreichischen Haushalten sollen nun auch energieintensive Unternehmen entlastet werden.
Die österreichische Bundesregierung hat angesichts der hohen Energiepreise rasch ein umfangreiches Anti-Teuerungspaket für die österreichische Bevölkerung und die Unternehmen aufgelegt. Viele dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und befinden sich in Auszahlung. So auch der Energiekostenzuschuss 1, der energieintensive Unternehmen bei ihren Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas- und Strompreisbremse ist es wesentlich, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe durch weitere Maßnahmen zu sichern, den Betrieben Planungssicherheit zu geben und den Wirtschaftsstandort in der Krise zu stärken. Daher hat sich die Bundesregierung auf die Ausweitung der Energiehilfen für Unternehmen geeinigt. Der Energiekostenzuschuss 1 wurde – mit einer eigenen Antragsphase für das 4. Quartal – bis Ende 2022 verlängert. Durch den Energiekostenzuschuss 2 wird eine wichtige Entlastung und gleichzeitig Planbarkeit für das gesamte kommende Betriebsjahr von Jänner bis Dezember 2023 möglich. Auch können damit österreichische Betriebe im Tourismus ihre Preisgestaltung konkurrenzfähig gegenüber den Hauptherkunftsmärkten und hier vor allem gegenüber Deutschland halten.
Energiekostenzuschuss 2
Mit dem Energiekostenzuschuss 2 werden österreichische Unternehmen in fünf Stufen gefördert. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von vier Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität. Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs der Mehrkosten von Energie gefördert werden. Unterstützung gibt es in Stufe 1 unter anderem für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
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