Kocher: Neue Regelung für die Beschäftigung von Stammsaisoniers heute im Ministerrat beschlossen Mehr Planungssicherheit für den Tourismus und die Land- und Forstwirtschaft
Im heutigen Ministerrat wurde eine neue Stammsaisonierregelung beschlossen, die mehr Praxistauglichkeit und Planbarkeit für Saisonarbeiterinnen und -arbeiter und deren Betriebe sicherstellt.
Mit der Reform können Saisonarbeitskräfte ab Anfang 2022 Beschäftigungsbewilligungen für die Saison erhalten, wenn sie davor mehrere Saisonen beschäftigt waren.
„Von der neuen Regelung profitieren Beschäftigte, die für die Saison nach Österreich zum Arbeiten kommen gleichermaßen wie Betriebe, die faire und attraktive Arbeitsbedingungen bereitstellen“, so Arbeitsminister Martin Kocher. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz bieten und dadurch Stammkräfte binden, können sich der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für bewährte Arbeitskräfte sicher sein. Gleichzeitig sind Saisonarbeitskräfte mit der Neuregelung nicht mehr von einem einzigen Betrieb abhängig, sondern flexibel in der Auswahl der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers.
„Die Stammsaisonierregelung ist insbesondere vor der kommenden Wintersaison ein wichtiger Schritt für mehr Planungssicherheit und bietet auch langfristige Perspektiven für bewährte Arbeitskräfte im Tourismus sowie in der Land- und Forstwirtschaft“, betont Arbeitsminister Martin Kocher weiter. „Ziel ist es, auch weiterhin gute Arbeitsbedingungen sicherzustellen sowie Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich des Arbeitsmarktzugangs zu schaffen.“
Die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die betroffenen Arbeitskräfte müssen zwischen 2017 und 2021 zumindest in drei Jahren für mindestens jeweils drei Monate im Rahmen der Kontingentregelung beschäftigt worden sein.
„Wir stellen damit eine entscheidende Maßnahme zur Bewältigung des Arbeitskräftebedarfs vor allem im Tourismus sicher“, so der Arbeitsminister abschließend.
Saisonarbeitskräfte, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können sich bis Dezember 2022 registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der jeweiligen Branche zur Verfügung. Betroffen sind rund 1.000 Arbeitskräfte im Tourismus und rund 2.200 in der Land- und Forstwirtschaft.
Die entsprechende Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes soll noch heuer im Nationalrat beschlossen werden und Anfang 2022 in Kraft treten.