Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch bei Covid-Erkrankung im Ausland gegeben
Arbeitsminister veröffentlicht Handbuch zu Urlaub und Entgeltfortzahlung
Die epidemiologische Situation verbessert sich weltweit glücklicherweise zunehmend. Mit der Einführung des Grünen Passes und der Lockerung der Reisebeschränkungen haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Fragen rund um ihre Urlaubsreise im Zusammenhang mit COVID-19. Arbeitsminister Kocher stellt daher nun, rechtzeitig vor Beginn der Sommerreisemonate, ein Handbuch zur Verfügung, das alle offenen Fragen im Hinblick auf Urlaub und Entgeltfortzahlung für die Urlaubsplanung beantwortet.
„Die Pandemie hat viele Fragen rund um Urlaubsreisen und Reisebestimmungen aufgeworfen. Daher ist es wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich auf unkompliziertem Weg einen Überblick über Reisebestimmungen und arbeitsrechtliche Fragen einholen zu können. Unser Handbuch soll Abhilfe schaffen und gibt Antworten auf Fragen zum Thema ,Urlaub und Entgeltfortzahlung`“, so Kocher. Da sich die COVID-Bestimmungen je nach dem Stand der Pandemiesituation ändern, wird auch dieses Handbuch laufend aktualisiert und an neue Regelungen angepasst werden. Thematisch sind darin viele Antworten zum richtigen Verhalten im Fall einer Erkrankung im Ausland zu finden. „Hier gilt im Regelfall, dass im Fall einer COVID-Erkrankung im Ausland der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegeben ist, solange die Erkrankung nicht mit Vorsatz und grob fahrlässig herbeigeführt wurde“, meint Kocher.
Neben dieser Antwort finden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darin viele weitere Antworten auf Fragen zum Reisen mit Kindern oder zur Auskunftspflicht gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vor Antritt der Reise. Details können ab heute auf der Homepage des BMA abgerufen werden.
„Mit dem Handbuch zu Urlaub und Entgeltfortzahlung unterstützen wir Beschäftigte dabei, einen möglichst sorgenfreien Urlaub verbringen zu können“, so der Arbeitsminister abschließend.