Schramböck: Einreichfrist für Gütesiegel "equalitA" verlängert Gütesiegel und Auszeichnung sind Unterstützung für frauenfördernde Maßnahmen – Einreichungen bis 31. März 2021 möglich
Unternehmen, die Frauen innerbetrieblich fördern, konnten seit März dieses Jahres über das Unternehmensserviceportal für das Gütesiegel "equalitA" und für eine Auszeichnung einreichen. Die Einreichfrist wurde nun aufgrund der COVID-19 Krise bis 31. März 2021 verlängert. Damit bleibt interessierten Unternehmen mehr Zeit zur Bewerbung für das Gütesiegel, aber auch zur Realisierung frauenfördernde Maßnahmen im Unternehmen. Unternehmen, die eine Einreichung in einem 1. Schritt nicht geschafft haben, werden vom BMDW gezielt bei der Umsetzung frauenfördernder Maßnahmen unterstützt, um die Auszeichnung und das Gütesiegel zu erlangen.
"Frauenpolitik ist Wirtschaftspolitik. Gerade die COVID-19-Krise hat auch aufgezeigt, dass die drei Attribute Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und Fairness einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft haben und die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes sowie der heimischen Unternehmen stark bleiben muss", so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
Das Gütesiegel steigert das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit qualifizierter Frauen und stellt sicher, dass die ausgezeichneten Unternehmen nachgewiesen Frauen und Männer gleichberechtigt fair behandeln. Unternehmen, die aktiv an der Gleichstellung von Frauen und Männern arbeiten oder besonders gleichstellungsorientiert agieren, werden durch das Gütesiegel vor den Vorhang geholt. Gestärkt werden gleichzeitig auch deren Qualität als Arbeitgeber sowie die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich. Weiters bleiben diese Unternehmen national als auch international wettbewerbsfähig und tragen nicht zuletzt aufgrund digitaler Maßnahmen ebenfalls zu besseren Karrierechancen für Frauen bei.
Die Verleihung des Gütesiegels erfolgt bis auf weiteres unter Einhaltung der COVID-19 Auflagen der Bunderegierung, durch die Frau Bundesministerin persönlich oder eines Vertreters/einer Vertreterin des BMDW vor Ort im Unternehmen. Das Gütesiegel-Logo kann im Unternehmen und auf der unternehmenseigenen Homepage veröffentlicht werden und ist für drei Jahre gültig. Nach der Verleihung des Gütesiegels können Unternehmen auch für eine Auszeichnung in drei Kategorien für die innovativsten Maßnahmen im Bereich innerbetrieblicher Frauenförderung einreichen.