Schramböck: Verlängerung der Corona-Kurzarbeit für Lehrlinge beschlossen Gültig ab 1. Oktober 2020 - Wichtige Maßnahme, um Lehrlinge und Betriebe auch im Herbst bestmöglich zu unterstützen
"Lehrlinge brauchen die bestmögliche Unterstützung, auch wenn es ihrem Betrieb gerade nicht so gut geht. Daher verlängern wir die Kurzarbeit für Lehrlinge. Ich bin froh, dass wir gemeinsam diese Maßnahme fortsetzen können", so Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck als Reaktion auf den Beschluss des Parlaments, die Kurzarbeit für Lehrlinge zu verlängern. Die Kurzarbeit für Lehrlinge ist nur möglich, wenn die Ausbildung sichergestellt ist. Dabei sind mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit, die im Kurzarbeits-Zeitraum ausgefallen ist, für Ausbildung und berufsrelevante Maßnahmen zu nützen. Beträgt die Arbeitszeit im Kurzarbeits-Zeitraum weniger als 80 Prozent, ist am Ende der Kurzarbeit im Durchführungsbericht darzulegen, welche Maßnahmen je Lehrling in welchem Ausmaß stattgefunden haben. "Damit geben wir den Lehrlingen auch im Herbst eine Perspektive und stellen sicher, dass sie ihre Ausbildung ordnungsgemäß abschließen können", sagt Schramböck.
Bilanz Sondertopf für Lehrlinge mit Gehaltseinbußen
Zwischen 16. März und 03. Mai fanden Covid-19-bedingt keine Lehrabschlussprüfungen statt. Das Wirtschaftsministerium hat daher einen Sondertopf für Lehrlinge eingerichtet, die aufgrund der Corona-Krise ihre Lehrabschlussprüfung nicht ablegen konnten und dadurch einen Einkommensverlust erlitten haben. 7.331 Lehrabschlussprüfungstermine wurden verschoben, anspruchsberechtigt sind etwa 2.500 Personen. Lehrlinge, die Gehaltseinbußen hatten, werden mit einem Pauschalbetrag unterstützt. Die Entschädigung – quasi die Differenz zwischen Bruttolehrlingseinkommen und Fachkräfteentgelt mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung – wurde mit 25,30 Euro pro Tag festgesetzt. "Wir konnten bereits 550 Lehrlinge mit rund 200.000 Euro unterstützen. Für mich ist wichtig, dass jenen Lehrlingen, die aufgrund von Corona unverschuldet die Lehrabschlussprüfungen verschieben mussten, kein Nachteil entsteht. Hier wollen wir bestmöglich unterstützen", so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Die Anträge werden nach Einlangen sukzessive ausgezahlt. Die Frist zur Rückübermittlung beträgt sechs Monate ab bestandener Lehrabschlussprüfung. Der Zuschuss für Gehaltseinbußen wird über die betriebliche Lehrstellenförderung abgewickelt.