Aktuelles am Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt bleibt stabil, die Zahl der Schulungsteilnahmen steigt an.
Die Senkung der Lohnnebenkosten sorgt für eine weitere Entlastung von Unternehmen und Beschäftigten. Qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten bekommen leichter Zugang zum Arbeitsmarkt.
Der österreichische Arbeitsmarkt trotzt den geopolitischen Unsicherheiten und entwickelt sich positiv: Aktuell sind 306.159 Personen beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldet, 237.409 davon sind arbeitslos und 68.750 nehmen an Schulungsmaßnahmen teil. Besonders erfreulich ist der Vorjahresvergleich: Ende September 2021 lag die Arbeitslosigkeit um 32.355 Personen höher als in diesem Jahr.
Die Zahl der Schulungsteilnahmen ist deutlich gestiegen. Das ist eine übliche saisonale Entwicklung, weil viele Kurse des AMS im September beginnen. Der Anstieg ist insbesondere deshalb positiv, weil fast die Hälfte der arbeitslos gemeldeten Personen lediglich einen Pflichtschulabschluss hat. Da der Arbeitsmarkt qualifizierten Personen aktuell viele gute Möglichkeiten bietet, steigert eine Schulungsteilnahme die Chance einen Job zu finden erheblich.
Senkung der Lohnnebenkosten
Als Arbeits- und Wirtschaftsminister ist es Martin Kocher ein besonderes Anliegen, dass der Faktor Arbeit entlastet wird. Die Bundesregierung setzt die notwendigen Schritte, damit dieses Ziel auch erreicht wird. Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds wird ab Jahresbeginn 2023 von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent gesenkt. Die jährliche Entlastung, die dadurch ermöglicht wird, beträgt über 350 Millionen Euro.
Es ist nicht die erste Maßnahme dieser Art, die die Bundesregierung trifft, um den Faktor Arbeit zu entlasten: Bereits im Juni wurde eine Senkung des Unfallversicherungsbeitrags von 1,2 Prozent auf 1,1 Prozent beschlossen. Außerdem beträgt der Beitrag zum Insolvenz-Entgeltfonds seit Anfang 2022 0,1 Prozent statt 0,2 Prozent.
Durch die Senkung der Lohnnebenkosten wird ein Bauunternehmen mit 200 Beschäftigten durchschnittlich um rund 32.000 Euro jährlich entlastet. Ein Handelsunternehmen mit 1.000 Beschäftigten wird um durchschnittlich 151.000 Euro jährlich entlastet. Darüber hinaus wird es in diesem und im nächsten Jahr die Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Prämie von bis zu 3.000 Euro geben. Damit haben Unternehmen mehr Geld zur Verfügung, das beispielsweise für die Beschäftigung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder in Aus- und Weiterbildungen für bestehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwendet werden kann.
Weitere Erleichterungen für Pflegekräfte aus Drittstaaten
Die vorläufig letzte Maßnahme zur Erleichterung der Zulassung von Pflegekräften aus Drittstaaten ist eine Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung, die Ende August kundgemacht wurde. Ausländerinnen und Ausländer, die sich bereits rechtmäßig in Österreich aufhalten und ihre Pflegeausbildung an einer anerkannten inländischen Ausbildungseinrichtung für Gesundheits- und Krankenpflege zur Gänze in Österreich erfolgreich absolviert haben, sind ab sofort generell vom Anwendungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen. Damit wird dieser Personengruppe die Möglichkeit eröffnet, unmittelbar nach Ausbildungsabschluss – ohne zusätzliche arbeitsmarktbehördliche Genehmigung – eine ausbildungsadäquate Beschäftigung aufzunehmen.
Diese Maßnahme folgt einer Reihe von bereits umgesetzten Erleichterungen, wie der Berufsausübung vor abgeschlossener Nostrifizierung der Ausbildung im Pflegeberuf und der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, die den Zugang allgemein vereinfacht.
Inkrafttreten der Reform der Rot-Weiß-Rot – Karte am 1. Oktober 2022
Mit der Reform der Rot-Weiß-Rot – Karte soll die Anwerbung und der Arbeitsmarktzugang von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten im Rahmen einer kontrollierten Zuwanderungsstrategie nach den Vorgaben des Regierungsprogramms erleichtert werden. Mit den Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz, im Arbeitsmarktförderungsgesetz, im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und im Fremdenpolizeigesetz werden hauptsächlich folgende Maßnahmen umgesetzt:
Die Änderungen bei der Mindestentlohnung für sonstige Schlüsselkräfte und bei der Punktevergabe für Qualifikationen, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse, die Einführung einer Beschäftigungsbewilligung für Spezialistinnen und Spezialisten im Rahmen von Projekten, die Einbeziehung von Stammmitarbeiterinnen und -mitarbeitern in das System der Rot-Weiß-Rot – Karte, die Einrichtung der ABA-Unit „Work in Austria“ als Servicestelle für die Rot-Weiß-Rot – Karte und die Erleichterung des Arbeitgeberwechsels und Verbesserung der Mobilität von Inhaberinnen und Inhabern der Blauen Karte EU. Die gesetzlichen Änderungen sind mit 1. Oktober in Kraft getreten.