Aktuelles am Arbeitsmarkt: Niedrigste Arbeitslosigkeit seit 12 Jahren
Im Februar 2023 entwickelt sich der Arbeitsmarkt weiterhin positiv. Das Projekt „Job Navi“ verhilft jungen Müttern zu einem Lehrabschluss. Mit der neuen Pflegelehre soll dem Fachkräftemangel im Pflegebereich gegengesteuert werden.
Trotz der wirtschaftlichen Unsicherheit entwickelt sich der Arbeitsmarkt nach wie vor positiv. Die Arbeitslosigkeit sinkt im Vergleich zum Vorjahr weiter: Im Februar 2023 sind 369.715 Personen beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Das sind 7.146 Personen weniger als im Februar 2022. Die Arbeitslosigkeit ist damit auf dem niedrigsten Stand seit 12 Jahren. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Beschäftigten an.
Insgesamt sind Ende Februar 3.923.000 Personen in einem unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis. Das ist ein Plus von 63.000 Personen bzw. eine Zunahme um 1,6 Prozent gegenüber Ende Februar 2022.
Vor allem die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern konnte gesteigert werden. Die Zahl der unselbstständigen Beschäftigten über 50 Jahre liegt derzeit bei 1.142.000. Ein Fokus der Qualifizierungsprogramme des AMS sind aktuell ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In dieser Gruppe ist es durch aktive Arbeitsmarktprogramme gelungen, die Arbeitslosigkeit stärker als in anderen Gruppen zu senken.
Zur Kurzarbeit waren Ende Februar heuer 827 Personen vorangemeldet. Aufgrund der guten Arbeitsmarktlage und vieler offener Stellen österreichweit kommt die Kurzarbeit derzeit nur noch punktuell zum Einsatz.
Ausbildungsprojekt mit Kinderbetreuung wurde verlängert
Eine abgeschlossene Lehrausbildung ist maßgeblich, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Mit Betreuungspflichten ist die Absolvierung einer Lehre aber oft eine große Herausforderung – vor allem für junge Mütter. Das Projekt „Job Navi“ des AMS Wien hilft jungen Frauen mit fehlendem Lehrabschluss und Betreuungspflichten dabei, ihre Ausbildung nachzuholen und eine Lehre abzuschließen. Der Kursstandort ist kindgerecht ausgestattet und stellt in den ersten beiden Kursphasen die Kinderbetreuung durch eine Kindergartenpädagogin und drei Kindergartenhelferinnen sicher.
Derzeit unterstützt „Job Navi“ 50 junge arbeitssuchende Mütter. Aufgrund des Erfolgs des Projekts wurde der Förderzeitraum nun für das gesamte Jahr 2023 verlängert. Das BMAW übernimmt dabei die Kosten für die Betreuung der Kinder der Teilnehmerinnen. Die jährliche Förderung beträgt knapp 175.000 Euro. Damit ist „Job Navi“ um ein kleines, aber sehr wichtiges Projekt, das zeigt, dass es möglich ist, eine Ausbildung und Kinderbetreuung miteinander zu verknüpfen.
Pflegelehre geht in Begutachtung
Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist und bleibt das drängendste Thema am Arbeitsmarkt. Vor allem in der Pflege ist die Herausforderung groß. Aufgrund der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren könnte sich die Situation in diesem Bereich noch verschärfen. Umso wichtiger ist es jetzt mit gezielten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, wie dem Pflegestipendium und der Pflegelehre, gegenzusteuern.
Bereits Anfang 2023 wurde das Pflegestipendium umgesetzt. Damit werden Personen, die an AMS-geförderten Ausbildungen in Pflege- und Sozialberufen teilnehmen, mit 1.400 Euro monatlich unterstützt. Die Pflegelehre soll ab Herbst 2023 als Ausbildungsversuch möglich sein und sechs Jahre nach Einführung von einer wissenschaftlichen Einrichtung extern evaluiert werden.
Lehrlinge können sich für die Lehre zur Pflegefachassistenz (4 Jahre) oder für die Lehre zur Pflegeassistenz (3 Jahre) entscheiden. Beide Lehrberufe sollen die zukünftigen Pflegekräfte bestmöglich ausbilden. Für Tätigkeiten an der Patientin oder am Patienten wird ein Mindestalter von 17 Jahren eingehalten. Jugendliche sollen erst nach Überschreiten des Mindestalters Schritt für Schritt an pflegerische Tätigkeiten herangeführt werden.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Bildungsministerium erarbeitet. Bis zum 28. März 2023 können Stellungnahmen zu den Änderungen im Berufsausbildungsgesetz und im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz eingebracht werden. Gleichzeitig befindet sich auch eine Novellierung des Schulorganisationsgesetzes und des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes in Begutachtung. Dieses Gesetzesvorhaben nimmt ebenfalls auf die Einrichtung der Pflegelehre Bezug und soll eine gute Kooperation zwischen den bestehenden Gesundheits- und Krankenpflegeschulen mit dem neuen Ausbildungsmodell sicherstellen.
Die für den Start der Pflegelehre notwendigen rechtlichen Grundlagen sollen bis zum Sommer in Kraft treten, sodass die ersten Lehrlinge rechtzeitig zum neuen Lehrjahr im Herbst 2023 mit der Ausbildung starten können.