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Aktuelles am Arbeitsmarkt: Weniger bürokratische Hürden bei Arbeitslosengeld und Rot-Weiß-Rot – Karte

Die Verweildauer in Arbeitslosigkeit von beim AMS gemeldeten Personen geht zurück und der Antrag auf Arbeitslosengeld soll in Zukunft überwiegend digital erfolgen. Ebenfalls wird das Verfahren für den Erhalt der Rot-Weiß-Rot – Karte beschleunigt.

Arbeitssuchende

Ende März sind 369.640 Personen beim AMS vorgemerkt, 291.468 davon sind arbeitslos gemeldet, 78.172 Personen nehmen an Schulungsmaßnahmen des AMS teil. Wie bereits im Vormonat, geht die Arbeitslosigkeit saisonbedingt zurück. Im Vorjahresvergleich stieg die Arbeitslosigkeit im ähnlichen Ausmaß wie im Vormonat an. Damals (Ende März 2023) lag die Zahl der beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldeten Personen bei 333.954. Die Arbeitslosenquote beträgt Ende März 6,9 Prozent.

„Die aktuell etwas höhere Arbeitslosigkeit als im März 2023 ist vor allem ein Resultat des wirtschaftlich herausfordernden Umfelds. Trotzdem zeigt sich der österreichische Arbeitsmarkt nach wie vor relativ resilient“, betont Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. „Bemerkenswert ist vor allem, dass es durch die effektive Vermittlung des AMS gelungen ist, die Verweildauer in Arbeitslosigkeit der beim AMS gemeldeten Personen innerhalb eines Jahres um weitere vier Tage zu reduzieren.“ Konkret lag die durchschnittliche Verweildauer beim AMS im ersten Quartal des Jahres 2023 noch bei 108 Tagen, mittlerweile ist sie auf rund 104 Tage zurückgegangen.

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Die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften spiegelt sich auch im BMAW-AMS Fachkräftebarometer wider, das durch die Zahlen vom 4. Quartal 2023 aktualisiert wurde. Neben Fachkräften im Bereich Elektroinstallation (3.238 offene Stellen) sind vor allem auch Köchinnen und Köche (2.023 offene Stellen) stark nachgefragt. „Mit rund 440 Rot-Weiß-Rot-Kartenausstellungen im Tourismus alleine in den ersten beiden Monaten des Jahres 2024, konnte der großen Nachfrage nach ganzjährig beschäftigten Fachkräften im Tourismus bereits entsprechend begegnet werden“, so Kocher.

Auftakt des interministeriellen Strategieausschusses

Der branchenübergreifende Fachkräftemangel ist aktuell eines der wichtigsten Themen am heimischen Arbeitsmarkt. Mitte März fand daher die erste Sitzung des interministeriellen und organisationsübergreifenden Fachkräfte-Strategieausschusses statt. Dieser beschäftigt sich mit Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Anwerbung internationaler Fachkräfte für den österreichischen Arbeitsmarkt und bündelt die damit verbundenen Kompetenzen, die in unterschiedlichen Ministerien angesiedelt sind, an einer zentralen Stelle. Im Strategieausschuss sind neben den neun betroffenen Ressorts auch die Standortagentur ABA, das AMS und der ÖIF sowie die Bundesländer und die Sozialpartner vertreten. In der konstituierenden Sitzung wurden der Status Quo und zwei konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rot-Weiß-Rot – Karte besprochen.

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Teilnehmer:innen der ersten Sitzung des interministeriellen und organisationsübergreifenden Fachkräfte-Strategieausschusses, Foto Enzo Holey

Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist ein gutes Instrument für die gezielte Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten. Eine rasche Verfahrensabwicklung und eine hohe Sicherheit über die Zuerkennung eines Aufenthaltstitels ist für Fachkräfte und Unternehmen unerlässlich. „Mit der geplanten Einführung eines Pre-Check Registers zur systematischen Erfassung von Berufsqualifikationen in Mangelberufen setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung Verfahrensbeschleunigung. Davon profitiert nicht nur das AMS, das bei der Ausstellung der Rot-Weiß-Rot – Karte weniger bürokratischen Hürden begegnet, sondern auch Fachkräfte aus Drittstaaten und Betriebe, für die Unsicherheiten und lange Wartezeiten reduziert werden. Insgesamt wird das auch zu einer Steigerung der Zahl der ausgestellten Rot-Weiß-Rot – Karten beitragen“, sagt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Antragstellung für Arbeitslosengeld wird weiter digitalisiert

Einfacher soll in Zukunft auch der Antrag auf Arbeitslosengeld werden. Aktuell können arbeitssuchende Personen das Arbeitslosengeld auf zwei Arten beantragen: online über das sogenannte „eAMS-Konto“ oder persönlich vor Ort in jeder regionalen Geschäftsstelle des AMS. Nun soll die Antragsstellung weiter digitalisiert und Behördenwege reduziert werden. Der elektronische Weg wird gesetzlich priorisiert und ausgebaut. Das BMAW hat Ende März eine entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Begutachtung geschickt. „Die neue Regelung unterstützt beim AMS gemeldete Personen hinsichtlich der Vermeidung von Wegzeiten und nicht erforderlicher Vorsprachen. Gleichzeitig werden die AMS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet, wodurch mehr Zeit für die Kernserviceleistung des AMS, also die effektive Beratung und Vermittlung, bleibt“, betont Kocher.

Beratungssituation Arbeitsmarktservice
Beratung beim AMS, Foto AMS/Fotostudio B&G

Antragsstellungen sollen in Zukunft überwiegend online über das eAMS-Konto stattfinden. Personen, die nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, können nach wie vor in den regionalen Geschäftsstellen vor Ort um einen Antrag ansuchen. Bei den persönlichen Anträgen vor Ort kann in Zukunft auch gänzlich auf Papierformulare verzichtet werden, wenn die technischen Voraussetzungen dazu vorliegen. Antragsstellende werden vor Ort bei der digitalen Antragsstellung unterstützt und beraten.

Generell soll die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden digital stattfinden. Künftig erfolgen rechtswirksame Zustellungen seitens des AMS, wie unter anderem Vermittlungsvorschläge, über das eAMS-Konto. Beim AMS arbeitslos gemeldete Personen, die über ein eAMS-Konto verfügen, sind dazu verpflichtet, das Online-Konto mindestens jeden dritten Tag auf neue Eingänge zu prüfen.

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Die elektronische Antragstellung beim AMS wird ausgebaut, Foto AMS/Fotostudio B&G

„Mit der elektronischen Antragstellung werden für arbeitssuchende Person verschiedene bürokratische Schritte zusammengefasst – nämlich die Arbeitslosmeldung, die Abholung eines Antrages und dessen spätere Abgabe beim Arbeitsmarktservice – die bisher ein persönliches Erscheinen verlangt haben“, so Kocher: „Die gesetzliche Priorisierung einer digitalen Gestaltung von Prozessen im AMS und die Modernisierung des eAMS-Konto ermöglichen somit einen laufenden Ausbau zum attraktiveren und serviceorientierten Kanal, der entsprechende Vorteile für arbeitssuchende Personen bietet.“

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